Steuerhinterziehung: Mehr als 115.000 Selbstanzeigen seit 2010
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Mehr als 115.000 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung sind seit 2010 bei den Behörden eingegangen. Nach wie vor ist die Selbstanzeige alternativlos, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Ankauf von sog. Steuer-CDs, die Fälle prominenter Steuersünder oder die Verschärfung der Regeln für die Selbstanzeige Anfang 2015 – es gibt immer wieder Fixpunkte, die zu einer hohen Zahl von Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung führen. Seit 2010 wurden mehr als 115.000 Selbstanzeigen gestellt, wie aus einer Statistik der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hervorgeht. Höhepunkt waren knapp 40.000 Selbstanzeigen im vergangenen Jahr. Auch in den ersten sechs Monaten 2015 sind schon rund 10.500 Selbstanzeigen bei den zuständigen Finanzämtern gezählt worden.
Aus diesen Zahlen lassen sich drei Ergebnisse ablesen: Die Maßnahmen im Kampf gegen Steuerhinterziehung zeigen Wirkung, nach wie vor gibt es Bürger mit unversteuerten Kapitaleinkünften auf Auslandskonten und die Selbstanzeige ist alternativlos, um einer Strafverfolgung und möglichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen.
Dabei werden die internationalen Bemühungen im Kampf gegen die Steuerhinterziehung weiter forciert. Banken in ehemaligen Steueroasen wie der Schweiz oder Österreich zeigen sich schon jetzt kooperationsbereit und mit dem automatischen Informationsaustausch von Bankdaten ab 2017 wird es fast unmöglich, Schwarzgeld auf Auslandskonten vor dem Fiskus zu verbergen.
Noch besteht aber die Möglichkeit, mit einer Selbstanzeige in die Steuerlegalität zurückzukehren. Damit dies gelingt, muss die Selbstanzeige rechtzeitig vor Entdeckung der Steuerhinterziehung durch die Behörden gestellt werden und sie muss vollständig und fehlerfrei sein. Die komplexen Anforderungen an die Selbstanzeige sind für den Laien dabei kaum zu bewältigen. Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß.
Sicherer ist es, im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu betrauen. Sie können jeden Fall individuell würdigen und wissen welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.
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