Der ZDF-Kommentar am 1. September zu den Wahlerfolgen der AfD führte zu heftigen Reaktionen. Erwartungsgemäß sieht die StA-Mainz keinen Handlungsbedarf.
Von Markus Haintz
Zweierlei Maß bei den politisch abhängigen Staatsanwaltschaften
Ich finde es grundsätzlich richtig, dass in solchen Fällen keine Ermittlungsverfahren eröffnet werden, weil ich ein äußerst weites Verständnis der Meinungsfreiheit vertrete. Das hindert mich natürlich nicht daran, eklatante Fälle der offenkundigen Ungleichbehandlung anzuzeigen. So auch hier.
Aus meiner beruflichen Praxis sind mir unzählige Fälle bekannt, in denen bei Nichtigkeiten strafrechtliche Ermittlungen und auch Verurteilungen erfolgten, wenn beispielsweise bezüglich der Corona-Maßnahmen oder der Corona-Impfkampagne “historische Vergleiche” gezogen wurden. Alleine der Hinweis auf den Nürnberger-Kodex bezüglich des “Covid-Menschenversuchs” (Impfexperiment) reichte aus, um strafrechtlich verfolgt und verurteilt zu werden.
Im Gegensatz dazu sind praktisch sämtliche Nazi- und auch Holocaustvergleiche zulässig, wenn diese dazu genutzt werden, gegen Oppositionelle Stimmung zu machen, hier gegen die AfD. Nachfolgend veröffentliche ich die knappe Begründung der Staatsanwaltschaft Mainz und rate jedem, der aufgrund von Meinungsäußerungen vergleichbarer Art politisch verfolgt wird, auf solche Einstellungsverfügungen Bezug zu nehmen. Hierdurch kann man für jedermann verständlich auf die offenkundige Ungleichbehandlung im deutschen Rechtssystem hinweisen.
Ich werde gegen die obige Verfügung der Staatsanwaltschaft Mainz in Beschwerde gehen und über den weiteren Fortgang des Verfahrens berichten. Natürlich wird auch die Generalstaatsanwaltschaft keine Schritte gegen Schausten einleiten, das Ergebnis kann ich schon vorwegnehmen.
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Author: Gast Autor
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