• 10. Dezember 2024

Staatlicher Eingriff ins heimische Wohlgefühl – Regierung schafft Kaminöfen ab

ByJörg

Nov 15, 2024
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Diese Regierung sitzt mittlerweile beim Bürger im Wohnzimmer: Über die Bundes-Immissionsschutzverordnung wird dieser gezwungen, falls der Einbau einer Filteranlage in den bestehenden Kamin nicht möglich ist, einen neuen einzubauen. Ansonsten legt der Staat den Kamin still.

Die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) regelt insbesondere die Emissionsgrenzwerte und technischen Anforderungen an Kamine in Wohngebäuden. Ab 1. Januar 2025 müssen Kamine und Kaminöfen mit einem Staubfilter ausgerüstet werden, wenn sie mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid oder mehr als 0,15 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgas ausstoßen.  Die letzte Übergangsfrist um dem grünen Diktat zu folgen läuft für Kaminofenbesitzer am 31. Dezember aus. Falls der Einbau einer Filteranlage nicht möglich ist, muss der Kamin stillgelegt und ein neuer eingebaut werden. Wie die Betroffenen das finanziell stemmen sollen, ist den politisch Verantwortlichen völlig egal.

Wenn der Einbau eines Staubfilters in Betracht kommt, dann lässt der Gesetzgeber dem Kaminopfer zwei Optionen: Der elektrostatische Filter kostet samt Einbau ab 3000 Euro. Die zweite Möglichkeit ist der keramische Filter, der mit rund 600 Euro anfänglich günstiger ist, jedoch regelmäßige Reinigungen erfordert und nach etwa drei Jahren ersetzt werden muss.

Von der Filterpflicht gibt es nur wenige Ausnahmen: Kamine und Öfen, die vor 1950 gebaut wurden und noch immer an ihrem ursprünglichen Standort stehen, sind davon ausgenommen. Ebenso entfallen die Anforderungen für Kachelöfen, die fest in die Wand integriert sind. Wer seinen Kamin selten nutzt, benötigt gnädiger Weise keinen Filter – allerdings nur, wenn er nicht mehr als acht Tage im Monat für jeweils fünf Stunden läuft. Diese Nutzung muss dokumentiert werden, und der Schornsteinfeger kann durch Rußablagerungen überprüfen, ob die Zeitgrenze überschritten wurde. Alternativ kann der Kamin als „Notfeuerstätte“ angemeldet werden, die nur im Falle eines Heizungsausfalls genutzt werden darf. Auch hier erfolgt eine Kontrolle durch den Schornsteinfeger.

Wer die Filterpflicht missachtet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Treffen könnte es in Berlin laut der BZ  rund 115.000 Kaminöfen.

(SB)

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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch

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