30. April 2015. Die Zahl der Hartz-IV-Empfänger, die auf Darlehen angewiesen sind, steigt ständig. Zur Tilgung wird vom Jobcenter der Regelsatz gekürzt. Ein Teufelskreis, sagt Uwe Hoffmann, der ehrenamtliche Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD). Denn oft gewähre das Jobcenter ein Darlehen wegen einer Anschaffung, die dem Leistungsempfänger aber sowieso zustünde.
Wenn Hartz-IV-Leistungsberechtigte größere Anschaffungen machen müssen, sind sie auf ein Darlehen des Jobcenters angewiesen. Im vergangenen Jahr gestanden sie rund 224.400 Darlehensansprüche zu. Um ein solches Darlehen zu bekommen, muss es einen sogenannten unabweisbaren Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes geben (SGB II). Im Durchschnitt wurde im Jahr 2014 ein Darlehensbetrag von 365 Euro ausgezahlt.
Die Rückzahlung erfolgt durch eine 10-prozentige Kürzung der monatlichen Regelleistung, bis das Darlehen getilgt ist. Doch genau hier zeige sich die wahre Problematik von Hartz IV, so der DSD-Geschäftsführer ( www.mehr-hartz4.net ): „Der Betroffene ist nicht in der Lage vom Regelsatz ein Finanzpolster anzusparen. Und wenn er einen neuen Kühlschrank braucht, bekommt er in den Folgemonaten noch weniger Geld. Die Grundsicherung soll es aber ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. So steht es im SGB II. Wenn nun die Regelleistung gekürzt wird, ist das auch ein Verstoß gegen das Gebot zum Schutz der Menschenwürde.“ Der Regelsatz müsse dringend der Realität angepasst werden, so Hoffmann weiter. „Ich kann nur jedem raten, seine Bescheide prüfen zu lassen, bevor er ein Jobcenter-Darlehen in Anspruch nimmt. Wir bieten eine kostenlose Prüfung durch Vertrauensanwälte an. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Betroffene zu wenig Geld bekommt, oder zu Unrecht sanktioniert wurde, ist leider sehr hoch. Und ich persönlich denke, dass manchmal Darlehen vergeben werden, für Anschaffungen, die dem Betroffenen sowieso zustehen.“ Auch dies gelte es zu prüfen.
Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.
Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.
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