• 14. Oktober 2024

Sind Grüne Nazis? Bayerisches Gericht befürchtet Widerstandskampf gegen Grüne

ByJörg

Okt 13, 2024

Dieses Urteil ist bahnbrechend, wenn auch im negativen Sinn! Das Bayerische Oberste Landesgericht hat jetzt ein Urteil gegen einen 62-Jährigen bestätigt, der auf Facebook eine Grafik mit Reichsadler und Sonnenblume veröffentlichte. Der Mann schrieb dazu:

„Der Nazi von heute ist nicht braun, sondern grün!!! Grünes Reich – Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk“.

Interessant ist hier, dass die Bestrafung des Postings als Verharmlosung des Holocaust automatisch zu einer gerichtsfesten Verharmlosung der Grünen geworden ist.

Das Bayrische Oberste Landesgericht hat die Strafe von 60 Tagessätzen zu 60 Euro gegen den Mann bestätigt und eine Revision damit zurückgewiesen.

Viel spektakulärer in seiner Tragweite ist allerdings die Urteilsbegründung des Kulmbacher Amtsgerichts: Demnach sei die Behauptung, die Grünen seien Nazis, aufwieglerisch und könne real dazu führen, dass tatsächlich Deutsche sich aufgerufen fühlen könnten, eine schon bestehende, eine kommende oder sich ankündigende grüne Naziherrschaft gewalttätig entgegenzutreten.

Unausgesprochen bleibt, ob das Gericht hier einen direkten Bezug zum Widerstandsrecht formulieren wollte. Das Amtsgericht schrieb wörtlich, dieses Posting habe die Kraft, die Bevölkerung aggressiv zu emotionalisieren „und eine Handlungsbereitschaft zu einem Kampf gegen die Partei“ zu wecken. Ein solches Unrecht motiviere dazu, „gegen den Verursacher der Verbrechen vorzugehen“.

Und weiter heißt es da, wie „Welt“ zitiert:

„Der Bürger könnte sich dabei legitimiert sehen, auch gewaltsam gegen die Parteimitglieder vorzugehen. Durch diese Emotionalisierung soll denjenigen, die ebenfalls die Partei ablehnen, eine Argumentation an die Hand gegeben werden, sich als legitime ‚Widerstandskämpfer‘ gegen einen vermeintlich zutiefst gefährlichen Verbrecher zu fühlen und dadurch auch die Hemmschwelle bezüglich Gewaltakte gesenkt werden. Hierbei soll eine bereits aufgeheizte politische Situation ausgenutzt werden.“

Der Begriff „Widerstandskämpfer“ legt hier nahe, dass das Gericht sehr wohl das Widerstandsrecht im Sinne hatte. Nur eben in einer negativen Auslegung. Was dieses Urteil dann allerdings so spektakulär macht, ist der Umkehrschluss!

Weiterlesen nach der Werbung >>>

Ihre Unterstützung zählt

Mit PayPal

Denn wenn beispielsweise der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil im öffentlich-rechtlichen Fernsehen Mitglieder der AfD pauschal als „Nazis“ bezeichnet und damit straffrei bleibt oder bleiben sollte, dann bedeutet das nach Auslegung des Kulmbacher Amtsgerichts – hier bestätigt vom Bayerischen Obersten Landgericht – nicht weniger, wenn man dem Gericht folgt, als dass Lars Klingbeil und eine ganze Reihe weiterer Protagonisten des polit-medialen Komplexes direkt und sofort hinter Gitter gehören. Dann jedenfalls, wenn sich die Annahme bestätigt, dass auch hier eine Rechtsanwendungsgleichkeit besteht.

Bedenkt man dazu, dass die SPD und die Grünen enge Verbindungen zur gewaltbereiten und gewalttätigen Antifa unterhalten, dann kann man hier davon ausgehen, dass die Nazi-Beschimpfung eines Lars Klingbeils und anderer bereits auf eine schlagkräftige Truppe trifft, die exakt das durchführen, was die bayrischen Gerichte hier einem Verbot des Vergleichs der Grünen mit Nazis zugrundelegen: Eine Legitimierung des Bürgers, gewaltsam gegen die Parteimitglieder der AfD vorzugehen.

Von der AfD ist Vergleichbares nicht bekannt: Es gibt keine mit der linksextremistischen und gewaltbereiten Antifa vergleichbar organisierte rechtsextreme Schlägertruppe, die etwa mit der AfD kooperiert.

Noch bedenklicher und immer noch im Sinne der Rechtsanwendungsgleichkeit wird es dann, wenn die Generalstaatsanwaltschaft München auf „vielfältige Angriffe“ gegen Grünen-Politiker in der Vergangenheit hinweist. Denn mit Blick auf die seit Jahren und ausweislich der Statistiken umfangreichen „vielfältigen Angriffe“ gegen AfD-Politiker und andere Konservative und Rechte ist damit ist eine Art Präzidenzfall geschaffen worden, die Leute wie Klingbeil und andere entlang dieses Urteils in echte Schwierigkeiten mit dem Rechtsstaat bringen könnte.

Wenn Gegner der Grünen „aus dem rechtsradikalen Spektrum“, wie vom Gericht festgestellt, immer wieder die Behauptung verbreiten, es gebe Ähnlichkeiten zwischen den Grünen und den Nationalsozialisten, wie ist es dann mit diesem Tsunami an Vorwürfen einer Ähnlichkeiten zwischen der AfD und den Nationalsozialisten aus den vergangenen zehn Jahren?

Sollte dieses Urteil Bestand haben, dann kann es zu einem an beiden Kanten angeschärften Bumerang werden. Denn es bestätigt indirekt vor allem eines:

Die Bürger könnten sich von der linken Hetze gegen die AfD legitimiert sehen, auch gewaltsam gegen die Parteimitglieder der AfD vorzugehen. Durch eine billigend von Grünen, der SPD und anderen erzeugte Emotionalisierung soll denjenigen, die ebenfalls die AfD ablehnen, eine Argumentation an die Hand gegeben werden, sich als legitime „Widerstandskämpfer“ gegen einen vermeintlich zutiefst gefährlichen Verbrecher zu fühlen und dadurch auch die Hemmschwelle bezüglich Gewaltakten gesenkt werden. Hierbei soll eine bereits aufgeheizte politische Situation ausgenutzt werden.

Ihre Unterstützung zählt

Mit PayPal


Zur Quelle wechseln
Author:
Alexander Wallasch

Teile den Beitrag mit Freunden
Kunden und Marketer finden auf ViralEmails.de