Berliner Schornsteinfeger-Innung mahnt professionelle Lösungen beim Brandschutz an
(Berlin, 1. Juni 2016) – Von den rund 400 Menschen, die in Deutschland jährlich bei Bränden ihr Leben verlieren, sterben 70 Prozent nachts in der eigenen Wohnung. Da sich der Mensch im Schlaf nicht auf seinen Geruchsinn verlassen kann, breitet sich tödlicher Rauch oft schnell und unbemerkt aus. Schon drei Atemzüge giftigen Brandrauchs reichen aus, um bewusstlos zu werden und zu ersticken.
In Berlin – als einem der letzten Bundesländer, die sich zu einer entsprechenden Vorschrift durchringen konnten – müssen neugebaute Wohnungen mit Einführung der neuen Bauordnung, Bestandswohnungen nach einer festgelegten Übergangsfrist mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Das bedeutet, dass ab 2016 rund 1,9 Millionen Wohneinheiten mit jeweils mehreren Rauchwarnmeldern aus- bzw. nachgerüstet werden müssen.
Die Berliner Innungsschornsteinfeger hatten seit Jahren darauf gedrängt, die Rauchwarnmelderpflicht durch Aufnahme in die Berliner Bauordnung verbindlich festzuschreiben. „Jeder Rauchgastote ist einer zu viel, zumal ein wirksamer Schutz zur Verfügung steht und für wenig Geld zu haben ist“, sagt Landesinnungsmeister Norbert Skrobek.
Die Fachleute bei der Feuerwehr und im Schornsteinfegerhandwerk raten Haus- und Wohnungsbesitzern dazu, auf eine CE-Kennzeichnung mit Angabe der gültigen Norm DIN EN 14604 auf dem Rauchwarnmelder zu achten. Billigprodukte ohne diese Kennzeichnung dürfen nicht verwendet werden. „Wenn es um das Leben der Familie oder der Mieter geht, darf nicht am falschen Ende gespart werden“, so Norbert Skrobek.
Um einen sicheren Schutz zu gewährleisten, sollten als Mindestausstattung in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in allen Fluren, die als Rettungswege dienen, Rauchwarnmelder so installiert werden, dass sie Brandrauch frühzeitig erkennen und melden können.
Der Landesinnungstechniker Thomas Rosenmüller, Schornsteinfegermeister und geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder, rät auf folgende Mindestmerkmale bei der Anschaffung zu achten:
– CE-Kennzeichnung inkl. Prüfnummer
– Kennzeichnung nach DIN EN 14604
– Name oder Handelszeichen und Adresse des Herstellers oder Lieferanten
– Herstellungsdatum oder Fertigungsnummer
Darüber hinaus müssen Hersteller die ein Bauprodukt auf dem Markt bereitstellen dafür sorgen, dass dem Produkt die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen in einer vom betreffenden Mitgliedstaat festgelegten Sprache, die von den Benutzern leicht verstanden werden kann, beigefügt sind.
Eine zusätzliche Kennzeichnung mit dem „Q“-Label zeigt an, dass es sich um Rauchwarnmelder handelt, die ein besonders hohes Maß an Sicherheit und Zuverlässigkeit bieten. Um dieses Label tragen zu dürfen, müssen die Geräte spezielle Tests bestehen. Die hierfür vorgesehenen Prüfungen werden von der „VdS Schadenverhütung GmbH“ oder vom „KRIWAN-Testzentrum“ als unabhängige Prüfinstitute vorgenommen.
Mit dem „Q“-Label gekennzeichnete Rauchwarnmelder bieten folgende zusätzliche Qualitätsmerkmale:
– Schutz gegen Eindringen von Schmutz und Insekten
– geprüfte Langlebigkeit und Verringerung von Fehlalarmen
– Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse
– eine fest verbaute Lithium-Batterie mit einer Lebensdauer von bis zu 10 Jahren
– oftmals zusätzliche Schnittstellen, bspw. für Funkvernetzung
Sofern eine Funkvernetzung der einzelnen Rauchwarnmelder angestrebt wird, ist auf die Kennzeichnung nach VdS-Richtlinie 3515 zu achten.
Die Anwendungsnorm DIN 14676 legt die Mindestanforderungen für Planung, Installation, Betrieb und Instandhaltung fest; die DIN EN 14604 regelt die technischen Mindestanforderungen von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern bzw. Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung.
„Da das Leben der Betroffenen direkt davon abhängt, dass genügend Rauchwarnmelder auf fachmännische Weise an der strategisch richtigen Stelle angebracht werden, ist auf der sicheren Seite, wer die Verantwortung für Einbau, Planung, Wartung und Instandhaltung einer geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder überträgt,“ so Thomas Rosenmüller.
Die neueste Gerätegeneration bietet auch zusätzlichen Komfort. So können bei Rauchwarnmeldern einiger Hersteller beispielsweise die Funktionsfähigkeit und der Batteriestatus mithilfe einer kostenlosen App über das Smartphone überprüft werden.
Die Schornsteinfeger-Innung in Berlin ist die Fachorganisation für das Schornsteinfeger-Handwerk in Berlin. Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und haben insbesondere die Aufgabe, die gemeinsamen gewerblichen Interessen unserer Mitglieder zu fördern. Dazu gehört die Vertretung der berufspolitischen Interessen ebenso wie z.B. Angelegenheiten der Aus- und Weiterbildung. Im Rahmen unseres Aufgabengebiets sind wir Ansprechpartner staatlicher Stellen und Behörden sowie sonstiger handwerklicher Organisationen.
Ansprechpartner sind wir v.a. aber für unsere Mitgliedsbetriebe, denen wir zahlreiche Leistungen kostenfrei oder deutlich kostenreduziert zur Verfügung stellen; über unsere Partner bieten wir Sonderkonditionen z.B. beim Waren- und Materialeinkauf, beim Autokauf oder im Mobilfunkbereich. Im Versicherungswesen bieten wir maßgeschneiderte Verträge zu Mitgliedskonditionen.
Mitglied der Innung kann jeder Schornsteinfegermeister werden, der mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer Berlin eingetragen ist.
Firmenkontakt
Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Berlin
Norbert Skrobek
Westfälische Straße 87
10709 Berlin
030 8609820
[email protected]
http://www.schornsteinfeger-berlin.de
Pressekontakt
Zeeb Kommunikation GmbH
Hartmut Zeeb
Neue Promenade 7
10178 Berlin
030 48496407
[email protected]
http://www.zeeb-kommunikation.de