Selbstanzeige: Schweiz und Liechtenstein kooperieren im Kampf gegen Steuerhinterziehung
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Der Kampf gegen internationale Steuerhinterziehung endet nicht an den Grenzen der EU. Auch die Schweiz und Liechtenstein beteiligen sich. Steuersünder können noch eine Selbstanzeige stellen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Europäische Union findet immer mehr Verbündete im Kampf gegen internationale Steuerhinterziehung. Auch ehemalige Steueroasen ziehen mit. Nachdem schon Ende Mai zwischen der EU und der Schweiz ein entsprechendes Steuerabkommen unterzeichnet wurde, hat sich die Europäische Union nun auch mit Liechtenstein über ein derartiges Abkommen zum automatischen Austausch von Finanzdaten geeinigt. Ab 2016 sollen Kontodaten erhoben und ab 2017 automatisch ausgetauscht werden. Die Liste der Steueroasen wird immer kürzer und die EU plant auch mit anderen Staaten noch ähnliche Vereinbarungen zu treffen.
Für Steuerhinterzieher wird die Luft immer dünner. Das Risiko, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, steigt stetig. Um einer Strafverfolgung und einer möglichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zuvor zu kommen, können Steuersünder noch eine Selbstanzeige stellen. Die Zeit wird aber langsam knapp. Denn eine Selbstanzeige ist nur möglich, wenn die Tat noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde.
Dennoch sollte eine Selbstanzeige nicht übereilt verfasst, sondern sehr gründlich vorbereitet werden. Denn sie muss nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein. Für einen Laien sind diese komplexen Anforderungen kaum zu meistern. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können die spezifischen Besonderheiten eines jeden Einzelfalls bewerten und die Selbstanzeige entsprechend so verfassen, dass am Ende auch die strafbefreiende Wirkung steht.
Bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro sind bei einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen zu befürchten. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die zusammen mit den Steuerschulden samt Zinsen gezahlt werden müssen.
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