„Schienenkartell“: Bundeskartellamt verhängt Bußgeld in Millionenhöhe
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Das Bundeskartellamt schließt den sog. „Schienenfall“ ab und verhängte gegen ein Schienenunternehmen wegen illegaler Preisabsprachen ein Bußgeld in Millionenhöhe.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Fall des sog. “ Schienenkartells “ wurden bereits im Juli 2013 nach einvernehmlichen Verfahrensbeendigungen gegen acht Unternehmen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 100 Millionen Euro verhängt. Mit einem Unternehmen konnte allerdings keine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt werden.
Gegen dieses Unternehmen wurde nun ein Bußgeld in Höhe von 3,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen habe zwischen 2001 und 2011 beim Vertrieb von Weichen und Schienen Absprachen mit anderen Unternehmen mit dem Ziel getroffen, Ausschreibungen bzw. Projekte unter den Kartellbeteiligten aufzuteilen, heißt es in einer Mitteilung des Bundeskartellamts vom 10. März. Dadurch seien Verkehrsunternehmen und Bauunternehmen benachteiligt worden. Mit diesem Fall sei das letzte Verfahren im Zusammenhang mit dem „Schienenkartell“ abgeschlossen. Allerdings kann gegen die verhängte Geldbuße noch Beschwerde eingelegt werden.
Illegale Absprachen, die den fairen Wettbewerb behindern, können nach dem Kartellrecht streng sanktioniert werden. Neben hohen Bußgeldern oder Schadensersatzforderungen können den Unternehmen auch strafrechtliche Sanktionen drohen. Darüber hinaus können ggf. auch die leitenden Organe für die Wettbewerbsverstöße haftbar gemacht werden.
Verstöße gegen das Kartellrecht sind nicht immer so offensichtlich wie beispielsweise bei illegalen Preisabsprachen oder Qualitätsabsprachen. Auch in scheinbar nebensächlichen Vertragsklauseln können sich schon Verstöße gegen das Kartellrecht finden, die entsprechend sanktioniert werden können. Im Kartellrecht kompetente Rechtsanwälte beraten präventiv, überprüfen die Verträge im Hinblick auf mögliche Wettbewerbsverstöße und finden mit den Unternehmen zielorientierte Lösungen. Das gilt insbesondere auch bei Unternehmenstransaktionen. So können mögliche spätere zeitaufwendige und kostenintensive rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Sollten bereits Forderungen gegen das Unternehmen wegen vermeintlicher Kartellrechtsverstöße bestehen, übernehmen kompetente Rechtsanwälte auch die Abwehr der Ansprüche. Im umgekehrten Fall können auch Forderungen gegen Unternehmen geltend gemacht werden, die gegen das Kartellrecht oder Wettbewerbsrecht verstoßen.
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