• 13. Dezember 2024

Sachsens grüne Ministerin will 1100 Euro für Anfrage zu Transfrauen in Gefängnissen haben

ByJörg

Nov 4, 2024
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Anfang des Jahres sorgte der Fall einer sogenannten „Transfrau“ im Chemnitzer Frauengefängnis für Schlagzeilen. Wie die „Freie Presse“ damals berichtete, soll die Trans-Person, die noch die primären Geschlechtsmerkmale eines Mannes hatte, in Chemnitz inhaftiert gewesen sein. Dort zeigte sich dann die Wahnhaftigkeit des LGTBQ-Irrsinn. Die Zeitung zitiert dabei aus Briefen von Gefangenen. Eine erklärt: „Die Frauen lassen sich von ihm zu den verschiedensten Dingen überreden, von der Beobachtung seiner Selbstbefriedigung über Oralsex bis hin inzwischen auch zu Geschlechtsverkehr mit Penetration“. Auch die Vollzugsbeamtinnen soll die „Frau mit Penis“ genötigt haben. Schließlich wurde die „Frau mit Penis“ in einen Männerknast verlegt. Der Vollzugsleiter behauptete damals, dass die Vorkommnisse „keine strafrechtliche Relevanz“ hätten.

Die Frauenrechtsbewegung „Lasst Frauen Sprechen!“ forderte aufgrund dieses Vorfalls und gemäß dem sächsischen Transparenzgesetz, das Behörden zur Auskunft verpflichtet, vom sächsischen Justizministerium – namentlich von der grünen Justizministerin Katja Meier die Auskunft, ob der Fall aus Chemnitz ein Einzelfall ist und wie Sachsen mit sogenannten Transpersonen im Knast umgeht.

Das ehemalige Punkband-Mitglied Meier – sie trällerte Liedgut wie „Advent, Advent – ein Bulle brennt, erst eins, dann zwei, dann drei“ verlangt für diese Auskunft jedoch 1100 Euro Vorkasse. Wie die Bild-Zeitung berichtet, lässt Meier mitteilen:

„Gemäß § 12 Absatz 5 Satz 2 sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) ist der Zugang zu Informationen bis zu einem Aufwand von 600 EUR gebühren- und auslagenfrei. Im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage nach dem sächsischen Transparenzgesetz werden die anfallenden Gebühren derzeit auf ca. 1100 EUR geschätzt“, heißt es in der Antwort auf das Ersuchen.

Weiter berichtet die Zeitung, dass auf frühere Presseanfragen das sächsische Justizministerium noch korrekt und kostenfrei reagiert habe. Danach saßen zum Januar 2024 insgesamt fünf Personen im sächsischen Justizvollzug, die sich als „transgeschlechtlich, intergeschlechtlich oder nicht-binär“ definierten.

(SB)

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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch

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