Rund 15.000 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung im Jahr 2015
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Knapp 15.000 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung sind im Jahr 2015 bei den Finanzämtern eingegangen. Die Selbstanzeige bleibt alternativlos, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit rund 40.000 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung war 2014 ein Rekordjahr. Doch auch 2015 sind nach einer Umfrage der Deutschen Presseagentur bis kurz vor Weihnachten knapp 15.000 Selbstanzeigen bei den zuständigen Finanzämtern eingegangen. Experten vermuten, dass die Zahl sich bis zum Jahresende noch auf ca. 20.000 Selbstanzeigen erhöhen könnte.
Für Steuersünder bleibt die Selbstanzeige das alternativlose Instrument, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und eine mögliche Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu umgehen. Denn die Finanzminister wollen im Kampf gegen Steuerhiterziehung nicht nachlassen und den Druck aufrechterhalten. Steuersünder müssen also weiter damit rechnen, dass ihre Tat über kurz oder lang entdeckt wird. Dann ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich. Daher sollten Steuersünder jetzt handeln.
Hektik ist bei der Selbstanzeige allerdings ein schlechter Ratgeber. Denn die Selbstanzeige muss nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern sie muss auch vollständig und fehlerfrei sein. Daher muss sie äußerst gründlich und gewissenhaft vorbereitet werden, damit es hinterher nicht zu bösen Überraschungen kommt. Die Anforderungen an die Selbstanzeige sind komplex und vom Laien kaum zu erfüllen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß.
Um das zu vermeiden sollten im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall individuell prüfen und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige beinhalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.
Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus einen Strafzuschlag. Dieser muss zusammen mit den Steuerschulden und den Zinsen in einer festgelegten Frist bezahlt werden.
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