Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat der zügellosen Bespitzelungs- und Datensammelwut des Staates wieder einmal einen Riegel vorgeschoben. Diesmal ist es das Bundeskriminalamt (BKA)-Gesetz, das als teilweise verfassungswidrig eingestuft wurde, weil einzelne Befugnisse der Behörde zur Erhebung und Speicherung von Daten sind in ihrer aktuellen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Das Gericht bemängelte die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Terrorverdächtigen, die selbst nicht unter Verdacht stehen. Das BKA durfte auch gegen solche Personen längerfristige Observationen durchführen oder Vertrauenspersonen bzw. verdeckte Ermittler einsetzen.
Dies sei verfassungswidrig, ebenso wie die unbegrenzte Speicherung personenbezogener Daten. Die Eigenschaft als Beschuldigter allein lasse keinen belastbaren Schluss auf eine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer relevanten Beziehung zu zukünftigen Straftaten zu. Außerdem fehle eine genügend ausdifferenzierte Regelung zur Speicherdauer. Das Gesetz muss nun bis zum Juli 2025 nachgebessert werden – zum zweiten Mal nach 2017. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Erfolg, die im Auftrag von unter anderem zwei Rechtsanwältinnen und zwei Fußballfans geklagt hatte.
Kritik wird auf taube Ohren stoßen
Der Hauptkritikpunkt war, dass schon bei geringfügigen Anlässen in den BKA-Datenbanken zu viele Daten von zu vielen Bürgern gesammelt und gespeichert würden. Bijan Moini, der Verfahrensbevollmächtigte der GFF, bezeichnete das Karlsruher Urteil als „Erfolg für die Freiheitsrechte“. Es sei „eine gute Nachricht, dass die Gewaltenteilung funktioniert“. Bereits zum siebten Mal in wenigen Jahren habe das Bundesverfassungsgericht auf Initiative der Gesellschaft für Freiheitsrechte verfassungswidrige Regelungen eines Sicherheitsgesetzes gekippt.
Er verwies auch auf das geplante Sicherheitspaket der Ampel, das unter anderem Änderungen im Waffenrecht, neue Polizeibefugnisse und Anpassungen im Aufenthaltsrecht vorsieht: „Gerade liegt mit dem Sicherheitspaket erneut ein Gesetz im Bundestag, das tiefgreifende Verschärfungen im Sicherheitsrecht vorsieht – wieder einmal weit über die Grenzen des Grundgesetzes hinaus. Aus Respekt vor der Verfassung müssen diese grundrechtswidrigen Verschärfungen dringend zurückgestutzt werden – bevor es das Bundesverfassungsgericht wieder tut“, forderte er. Aller Erfahrung nach wird dies jedoch auf taube Ohren stoßen. Die Ampel wird alles tun, um ihre totalitären Vorhaben durchzusetzen. Zumindest das BVerfG scheint aber noch das letzte Bollwerk der Bürgerrechte zu sein. (TPL)
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Author: Kurschatten
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