• 12. Dezember 2024

Rückkehr trotz Einreisesperre: Über 4600 Menschen sind wieder da, hurra!

ByJörg

Nov 13, 2024

In den ersten neun Monaten dieses Jahres sind mehr als 4600 Menschen trotz einer bestehenden Einreisesperre nach Deutschland eingereist. Diese alarmierende Zahl geht aus einer Antwort des Innenministeriums hervor. Dieses Staatsversagen wird dadurch abgerundet, dass die illegale Einreise trotz Einreisesperre keine Straftat ist.

Trotz bestehender Einreisesperre ist es laut der Welt mehr als 4600 Personen gelungen, einfach wieder nach Deutschland einzureisen. Diese alarmierenden Zahlen musste das Innenministerium von Genossin Nancy Faeser herausrücken, nachdem der fraktionslose Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich von der noch vor sich hin dümpelnden Regierung wissen wollte, wie viele Personen trotz bestehender Einreisesperre erneut nach Deutschland eingereist sind.

An der Spitze der illegalen Rückkehrer steht – die Welt hört nicht auf mit dem stereotypen Gebrauch des Begriffs „Flüchtlinge“ –  Afghanistan (443), gefolgt von der Republik Moldau (431) und Syrien (385). Aber auch aus Serbien, Nordmazedonien und Algerien kamen viele Rückkehrer trotz des Verbots.

Die zehn häufigsten Herkunftsländer:

  1. Afghanistan: 443
  2. Moldau: 431
  3. Syrien: 385
  4. Serbien: 304
  5. Nordmazedonien: 277
  6. Algerien: 266
  7. Türkei: 255
  8. Georgien: 221
  9. Albanien: 220
  10. Bosnien-Herzegowina: 173

Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, warnt vor den Kriminalitätsrisiken dieser Rückkehrer. „Die Wahrscheinlichkeit, dass sie erneut straffällig werden, ist sehr hoch. Sie sollten sofort bei Wiedereinreise inhaftiert werden“, so Wendt gegenüber Welt TV.

Der Polizeigewerkschafter fordert zudem eine längere Einreisesperre. Derzeit wird eine Sperrfrist von maximal fünf Jahren verhängt, doch Wendt hält dies für zu kurz. „Mindestens zehn Jahre Sperre wären notwendig, um die Rückkehrer wirklich zu kontrollieren“, betont er.

Ein weiteres Problem ist die Löschung von Einreise- und Aufenthaltsverboten nach Ablauf der Sperrfrist im Ausländerzentralregister. Dies führt dazu, dass Behörden nicht immer nachvollziehen können, ob es sich bei einer Person um einen illegalen Rückkehrer handelt. Das Ministerium weist darauf hin, dass die Daten im Register „eingeschränkt belastbar“ sind.

Die hohe Zahl illegaler Rückkehrer zeigt, wie hoch das Staatsversagen auch in diesem Bereich ist.

(SB)

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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch

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