Proven Oil Canada (POC) – Rechtmäßigkeit der Rückforderung prüfen
http://www.grprainer.com/Proven-Oil-Canada-POC.html Anleger von sechs Proven Oil Canada Fonds (POC) werden zur Rückzahlung der Ausschüttungen aus 2013 aufgefordert. Ob diese Forderung rechtmäßig ist, steht keinesfalls fest.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nicht zum ersten Mal leiden die Anleger der Proven Oil Canada Fonds unter den wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Fondsgesellschaften. Bisher mussten sie „nur“ verkraften, dass die Ausschüttungen reduziert wurden bzw. ausgeblieben sind. Doch jetzt werden sie zur Kasse gebeten. Sie sollen die Ausschüttungen aus dem Jahr 2013 bis zum 25. Juli zurückzahlen.
Als Gründe für die Rückzahlung werden der gesunkene Ölpreis und Probleme mit der finanzierenden Bank genannt. Allerdings sollten die Anleger der Aufforderung zur Rückzahlung nicht so ohne weiteres nachkommen. Denn erstens ist die Rückforderung möglicherweise rechtlich unzulässig und zweitens ist auch keineswegs gesichert, ob den Fonds durch die Rückzahlung nachhaltig wirtschaftlich geholfen ist.
Ob die Fondsgesellschaften die Ausschüttungen zurückfordern können, muss im Gesellschaftsvertrag eindeutig und verständlich geregelt sein. Bevor die Anleger der Zahlungsaufforderung nachkommen, sollten sie ihren Vertrag dahingehend überprüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Selbst wenn alle Anleger der Zahlungsaufforderung nachkommen, sind die Probleme damit nicht gelöst. Denn wie das Manager Magazin online berichtet, bliebe dann immer noch eine Finanzierungslücke von mehreren Millionen kanadischen Dollar. Die Anlegergelder aus den Fonds sind in die kanadische Gesellschaft COGI LP geflossen. Vor dem Hintergrund des gefallenen Ölpreises hat diese offenbar Schwierigkeiten mit einer kreditgebenden Bank. Dem Bericht zu Folge hat die Bank einen Kredit über 49 Millionen kanadische Dollar kurzfristig fällig gestellt. Das übersteigt den Wert der Ausschüttungen, die zurückgefordert werden. Wie sich der Ölpreis entwickeln wird, ist ungewiss. Durch die Einigung im Atom-Streit mit dem Iran könnte er noch weiter fallen.
Vor diesem Hintergrund und der zuletzt negativen Entwicklung der Fonds können die Anleger auch den Ausstieg aus ihrer Beteiligung bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen. Ansatzpunkte hierfür können eine fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein.
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