Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)
25. Januar 2016. Das Landgericht Nürnberg hat einen Vermittler zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, da er beim Verkauf des „Gold Standard“ der BWF-Stiftung seine Pflichten aus dem Beratungsverhältnis verletzt habe. Wie der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) mitteilt, habe dieses noch nicht rechtskräftige Urteil Signalwirkung, nicht nur für BWF-Kunden.
Es ist das erste Mal, dass ein Gericht einen Vermittler des mittlerweile insolventen Goldhändlers BWF Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung, zum Schadensersatz verurteilt. 20.000 Euro zuzüglich der Gerichts- und Anwaltskosten muss der Nürnberger erstatten, da er seine Pflichten aus dem Beratungsverhältnis verletzt habe, so das Gericht. Die Richter führten aus, dass jemand, der fremde Kapitalanlagen vertreibt, auch in der Lage sein muss, zu beurteilen, ob das Konzept den Tatbestand eines Verbotsgesetzes erfülle. Zum Hintergrund Jana Vollmann, Geschäftsführerin des DVS ( www.dvs-ev.net ): “ Die BaFin hatte der Stiftung im Jahr 2015 das Geschäft verboten und ordnete die Rückabwicklung aller Verträge an, nachdem bereits im März wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug Ermittlungen der Staatsanwaltschaft durchgeführt wurden*.“
Diese Rechtssprechung könnte ein Präzedenz-Urteil darstellen. Denn in der Vergangenheit versuchten sich Vermittler mit ihren Rechtsanwälten immer wieder von einer Haftung zu befreien. „Mit diesem Urteil“, so DVS-Geschäftsführerin Vollmann, „steht nun fest, dass Vermittler die Anleger auch auf Unschlüssigkeiten im Anlagekonzept oder auf eventuell erlaubnispflichtige Investments hinweisen müssen. So gesehen hat dieses Urteil, wenn es denn rechtskräftig wird, einschneidende Auswirkungen auf das Geschäft mit unseriösen, durch Vermittler verkauften Finanzprodukten und positive Auswirkungen für die Anleger.“
*Das Geschäftsmodell der BWF klang für viele Kleinanleger gut. Die BWF bot den Anlegern an, Gold aus ihrem Hochsicherheits-Tresor zu kaufen und dieses später mit hohen Aufschlägen wieder von den Anlegern zurück zu kaufen. Bei entsprechender Laufzeit versprach die BWF einen garantierten Rückkaufpreis von bis zu 180 Prozent. Als die Ermittlungsbehörden bei BWF vier Tonnen angebliches Gold sicher stellten, soll sich – so die Staatsanwaltschaft – herausgestellt haben, dass lediglich 200 kg echtes Gold darunter gewesen wäre. Rund 6.500 Anleger investierten ca. 48 Millionen Euro bei BWF.
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