• 19. September 2024

Polizei verschweigt: 15-jähriger Syrer soll 12-Jährige in Schwimmbad-Umkleide vergewaltigt haben

ByJörg

Sep 4, 2024
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Ein 15-jähriger Syrer soll sein 12-jähriges Opfer erst im Wasser des Braunschweiger Schwimmbades bedrängt haben. Dann sei er dem Mädchen in die Umkleidekabine gefolgt, wo er es schlussendlich vergewaltigt haben soll. Laut Zeitungsberichten habe die  Polizei den Fall zunächst nicht an die Öffentlichkeit gebracht, weil das Opfer der mutmaßlichen Vergewaltigung noch so jung sei.

Im niedersächsischen Braunschweig hat ein 12-jähriges Mädchen auf grausame Weise erfahren haben, was die Realität in diesem Land für sie bereithält: Anfang August wurde das Mädchen im Braunschweiger Freizeitbad „Wasserwelt“ im Schwimmbecken von einem nach Ermittlungserkenntnissen 15-jährigen Syrer bedängt. Anschließend soll der minderjährige, aber strafmündige Migrant dem Kind in die Umkleide gefolgt sein. Dort – so die Braunschweiger Zeitung, die als erstes über das Verbrechen berichtete – soll er dann das Mädchen vergewaltigt haben.

Der genaue Ablauf der Tat werde aktuell noch ermittelt: „Die weiteren Hintergründe, insbesondere der exakte Geschehensablauf, sind Gegenstand der laufenden Untersuchungen. Es stehen insbesondere noch Spurenanalysen aus. Auch wenn die Tat bereits drei Wochen zurückliegt, befinden sich die Ermittlungen noch relativ am Anfang“, so die Erklärung eines Sprechers der Braunschweiger Staatsanwaltschaft, gegenüber der Braunschweiger Zeitung.

Der Grund, warum die Polizei die mutmaßliche Vergewaltigung bislang noch nicht öffentlich gemacht habe, liege angeblich im jungen Alter des Opfers begründet. Wie die Braunschweiger Zeitung berichtet, sei die Redaktion der Zeitung erst durch den Hinweis eines Lesers darauf aufmerksam.

Warum gegen den mutmaßlichen syrischen Vergewaltiger trotz der schweren Vorwürfe bislang keine Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden – der Migrant er befindet sich demnach zurzeit also auf freiem Fuß – wird von der Staatsanwaltschaft Braunschweig wie folgt gerechtfertigt:  Der Fokus der Ermittlungen sei zunächst sie Aufklärung des genauen Geschehens in der Umkleidekabine. Dazu bedarf es offensichtlich nach dem Rechtsempfinden des zuständigen Staatsanwalts keiner Inobhutnahme des Tatverdächtigen. Zum Tatgeschehen sollen jetzt das mutmaßliche Opfer und der mutmaßliche Täter gegenüber den Behörden aussagen. Ach ja: Dem Täter wurde ein Verteidiger bestellt, berichte die “Braunschweiger Zeitung“.

(SB)

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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch

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