Wie berichtet man über einen Mann, der eine Frau zu Tode prügelt – und den Gerichtssaal trotzdem als freier Mann verlässt?
Wie erklärt man, dass ein verurteilter Totschläger nicht im Gefängnis sitzt – sondern untergetaucht ist?
Wie beschreibt man eine Justiz, die alle nötigen Instrumente hätte – und sie trotzdem nicht nutzt?
Der Fall Aman K. aus St. Gallen bringt einen als Journalisten an die Grenze. Weil man mehr schreien möchte als schreiben. Aber das würde gegen die Berufsethik verstoßen. Und darum verkneife ich es mir.
Der Schweizer Fall kein Einzelfall. Er ist der Albtraum jedes Rechtsstaats – und gleichzeitig das, was passiert, wenn Ideologie über Verantwortung siegt.
Was war geschehen?
Am 28. Februar 2021 stirbt Lorena, eine junge Mutter. Sie wird nicht erstochen, nicht erschossen – sondern zu Tode geprügelt. Über Monate hinweg hatte Aman K., ihr Lebensgefährte, sie mit Fäusten, Stangen und Stöcken traktiert. Am Ende versagte ihr Körper. Innere Blutungen, Embolie, brutaler Totalschaden.
Die Öffentlichkeit reagiert mit Entsetzen. Politiker sprechen von einem Einzelfall. Medien berichten – kurz. Dann wird es still.
Aman K. ist 33 Jahre alt, stammt aus Somalia, kam 2008 in die Schweiz. Sein Asylantrag: längst abgelehnt. Seine Akte: gespickt mit Gewaltdelikten. Ein Mann, der nicht hätte bleiben dürfen – und der trotzdem blieb.
Im November 2022 verurteilt ihn das Kreisgericht St. Gallen wegen vorsätzlicher Tötung, schwerer und einfacher Körperverletzung zu 14 Jahren Haft – und zusätzlich zu einer fünfjährigen Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre gefordert – das Gericht urteilte sogar härter.
Doch was dann folgt, ist kaum zu fassen: Aman K. verlässt den Gerichtssaal als freier Mann.
Er legt Berufung ein – und wird nicht in Sicherheitshaft genommen. Kein Hausarrest. Keine Meldeauflagen. Nicht einmal eine Fluchtüberwachung.
Schon vor dem Prozess, nach nur 248 Tagen Untersuchungshaft, von Februar bis Oktober 2021, war Aman K. auf freien Fuß gesetzt worden. Und auch nach dem Urteil darf er einfach gehen. Zwei Polizisten standen im Gerichtssaal. Alle glaubten, sie werden ihn abführen. Doch sie taten nichts. Durften nichts tun.
Christine Studer, Vorsitzende Richterin am Kreisgericht, erklärt später: „Das Aufrechterhalten von Untersuchungs- und/oder Sicherheitshaft ist nur möglich, wenn die dafür gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen gegeben sind. Es müssen also Haftgründe vorliegen.“
Die Anklagekammer sah offenbar keine Fluchtgefahr. Warum auch immer.
Ersatzmaßnahmen wie Meldepflicht? Wurden nicht angeordnet.
Ein Jahr und vier Monate später, am 8. April 2025, soll die Berufungsverhandlung beginnen. Doch Aman K. erscheint nicht. Er ist verschwunden. Untergetaucht. Der Staat hat ihn ziehen lassen – obwohl er längst verurteilt war.
Laut Recherchen von Blick.ch wurde bereits im Vorfeld gewarnt. Behörden wussten um das Risiko. Doch sie taten – nichts.
Nun weiß niemand, wo Aman K. sich aufhält.
Ob er je seine Strafe verbüßen wird? Unklar.
Die Empörung in der Schweiz ist groß. Die Schweizer Volkspartei (SVP) spricht von einem Justizskandal. Die Abgeordnete Barbara Steinmann sagt: „Das Problem ist nicht das bestehende Recht, sondern sind die offenen Grenzen und solche Richter.“
Auf der Plattform X schreibt die SVP:
„Unfassbar: Somalier prügelt Freundin tot und verlässt den Gerichtssaal als freier Mann! Wenn weder Behörden noch Justiz oder der verantwortliche Justizminister Jans etwas dagegen tun, dann muss das Volk handeln.“
Und die Frage bleibt: Wie konnte das passieren?
Der Staat hatte alle Mittel. Das Urteil lag vor. Der Mann war verurteilt, identifiziert, lokal bekannt. Doch niemand griff zu.
Weil er Berufung eingelegt hatte?
Weil keine Haftgründe gesehen wurden?
Oder weil man – ganz leise – hoffte, dass er einfach geht?
Politische Korrektheit?
Blindes Vertrauen?
Oder schiere Feigheit?
Wer Lorena schützen wollte, kam zu spät. Wer Aman K. stoppen wollte, kam nicht. Wer ihn jetzt sucht, hat das Vertrauen verspielt.
Der Rechtsstaat funktioniert – auf dem Papier.
Doch im Fall Aman K. bleibt davon wieder einmal nur eine Leerstelle.
Und ein Gefühl, das tiefer schneidet als jedes Urteil:
Ohnmacht.
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