Nachdem die von Altparteien durchfilzten Verfassungsrichter im Freistaat Thüringen die ihnen vom sozialistischen Einheitskartell zugewiesene Aufgabe wunschgemäß und prompt erfüllt hatten, die (unter Bruch jeglicher Tradition und geltenden Rechts angesetzte) Abstimmung über eine Änderung der Geschäftsordnung noch vor Konstitution des Landtags für Rechtens zu erklären, um so die AfD als stärkste Partei vom ihr zustehenden Amt des Landtagspräsidenten (und sogar eines Vizepräsidenten) fernzuhalten, hatte die AfD Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung eingereicht.
Nach Auffassung der AfD-Fraktion im Erfurter Landtag hatten sich die Verfassungsrichter der Rechtsbeugung schuldig gemacht (Jouwatch berichtete), indem sie diesen geschichtlich einzigartigen, gegen jede deutsche parlamentarische Tradition und bisher geltendes Recht vollzogene politische Intrige durchwinkten. Die klare Befangenheit einzelner Richter – in einem Fall sitzt der Sohn in der CDU-Fraktion, in weiteren Fällen verdanken die betreffenden Richter ihre Berufung den Parteien, über deren Antrag sie nun zu “urteilen” hatten – begründete hierbei einen mehr als eindeutigen Anfangsverdacht.
Gleichgeschalteten Gesinnungsjustiz blockt Strafantrag sogleich ab
Doch in einer politisch zunehmend gleichgeschalteten Gesinnungsjustiz kam es, wie es kommen musste: Bereits nach nur wenigen Tagen teilte die Staatsanwaltschaft Erfurt mit, dass sie auf Grundlage der Strafanzeige und des Strafantrags der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag – insbesondere gegen die namentlich beschuldigten Verfassungsrichter Geibert und von der Weiden – wegen des Verdachts der Rechtsbeugung “keine Ermittlungen” aufnehmen werde. Als Begründung wurde lapidar mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht “keine Anhaltspunkte für eine Straftat” vorliegen würden.
So erwartbar diese Entscheidung einer weisungsgebundenen Anklagebehörde auch war, so unverhohlen äußert die AfD ihre Empörung darüber. Der justizpolitische Sprecher und Justiziar der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Sascha Schlösser, erklärte, seine Fraktion sei “weiterhin überzeugt davon, dass die Verfassungsrichter Geibert und Präsident von der Weiden sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht haben.” Die außergewöhnlich schnelle Entscheidung der Staatsanwaltschaft stehe “im deutlichen Kontrast zur äußerst schleppenden Bearbeitung, wenn Vertreter der AfD zum Ziel von Strafanzeigen werden” Dies wirft “Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Strafverfolgungsbehörden” auf. Die AfD-Fraktion werde nun alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um ein Ermittlungsverfahren gegen die Verfassungsrichter Geibert und von der Weiden sicherzustellen. Unter anderem werde ein “Beschwerde- und Klage- bzw. Ermittlungserzwingungsverfahren” angestrebt. (TPL)
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Author: Kurschatten
Journalistenwatch