• 14. November 2024

Neues Gesetz zur Herzgesundheit: Effektive Prävention statt Äpfel essen

ByJörg

Sep 3, 2024
Neues Gesetz zur Herzgesundheit: Effektive Prävention statt Äpfel essen

Frankfurt am Main (ots)

Die Bundesregierung hat Ende August das „Gesundes-Herz-Gesetz“ verabschiedet. Damit wird das Ziel verfolgt, Herzkreislauferkrankungen und daraus resultierende Todesfälle zu reduzieren. Für diesen Zweck sind gezielte Präventionsmaßnahmen vorgesehen. Die Universitätsmedizin Frankfurt ist wie kein anderer Standort in Deutschland aufgestellt, um zu dieser Zielsetzung beizutragen.

Herzkreislauferkrankungen gehören zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland. In vielen Fällen wäre ein schwerer Krankheitsverlauf aber vermeidbar. Deshalb hat das Bundesgesundheitsministerium ein Gesetz auf den Weg gebracht, um die Herz-Kreislauf-Gesundheit in Deutschland zu fördern. Mit dem „Gesundes-Herz-Gesetz“ sollen sowohl die Früherkennung als auch die Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbessert werden. Dazu sind Vorsorgeuntersuchungen bereits für Kinder und Jugendliche, aber auch in späteren Lebensphasen vorgesehen. Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hob bei der Vorstellung des Gesetzes hervor, dass durch diese Initiative sowohl die Lebenserwartung als auch die Lebensqualität in Deutschland erheblich gesteigert werden sollen.

„Das Gesetz ist ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Denn aktuelle Studien belegen, dass wir in Deutschland bei der Lebenserwartung im Vergleich mit anderen westeuropäischen Ländern stetig zurückfallen – trotz überdurchschnittlich hoher Gesundheitsausgaben pro Kopf der Bevölkerung. Dafür werden vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen verantwortlich gemacht. Das Gesetz des Gesundheitsministeriums setzt hier mit der Prävention an einer entscheidenden Stelle an. Die Universitätsmedizin Frankfurt ist bereit für diese Entwicklung, denn wir haben mit einem deutschlandweit einmaligen Präventionsangebot die nötige Expertise und Infrastruktur hierfür bereits geschaffen“, betont Prof. Dr. Jürgen Graf, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Frankfurt.

Am 28. August 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf zum „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG) beschlossen.

Präzisionsprävention

Prof. Dr. David Leistner, Direktor der Klinik für Kardiologie im Universitären Herz- und Gefäßzentrum Frankfurt, erläutert: „Das Gesetz setzt einen klaren, sehr sinnvollen Schwerpunkt. Etwas provokant könnte man sagen ‚Effektive Präzisionsprävention statt Äpfel essen‘. Ich möchte betonen, was nicht missverstanden werden sollte: Eine gesunde Lebensführung mit viel Bewegung und gesunder Ernährung hat für viele potenzielle Erkrankungen einen sehr wesentlichen präventiven Effekt. Es gibt aber gerade für Herz-Kreislauf-Erkrankungen häufig Risiken, für die ein ungesunder Lebensstil nicht die Ursache ist. Und genau hier setzt die Regierung jetzt erfreulicherweise an.“

Beim neuen Gesetz stehen vor allem die genetisch verursachten Fettstoffwechselstörungen im Fokus, die in Deutschland weit verbreitet und für einen Großteil der kardiovaskulären Erkrankungen verantwortlich sind. Dazu zählt vor allem die Hypercholesterinämie, bei der zu viel Cholesterin im Blut vorhanden ist. Aber auch andere Fettstoffwechselstörungen, die eine deutlich erhöhte Gefahr von Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit sich bringen, finden Beachtung. Der entscheidende Schritt ist es, diese Hochrisiko-Patienten systematisch zu erkennen. Dafür sieht das Gesetz verschiedene Maßnahmen vor: Die Krankenkassen sollen Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren gezielt zum Thema Herz-Kreislauf-Erkrankungen und möglichem Risikoverhalten ansprechen und individuell zur Teilnahme an der Jugendgesundheitsuntersuchung einladen. Auch die Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene sollen um Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erweitert werden. Weitere Angebote verfolgen ebenfalls das Ziel, Präventionsmaßnahmen bekannter und leichter zugänglich zu machen.

Außergewöhnliche Expertise in Versorgung und Forschung

Für die im Gesetz gewünschte Prävention genetischer Fettstoffwechselstörungen bietet die Universitätsmedizin Frankfurt bereits jetzt ein deutschlandweit einzigartiges Angebot. Mit dem ersten universitären kardiovaskulären Präventionszentrum hat der Standort das Konzept „Präzisionsprävention“ eingeführt. Für die Diagnostik steht nicht nur eine exzellente Bildgebung zur Verfügung, mit der bestimmt wird, ob und inwieweit das Herz-Kreislaufsystem bereits geschädigt ist. Sondern es besteht die Möglichkeit und Expertise für eine genetische Analyse bezogen auf Fettstoffwechselstörungen und eine darauf aufbauende Beratung. Ergänzt wird das Angebot durch renommierte Mediziner für Diabetologie und Stoffwechselerkrankungen. „Auf diese und weitere Fachkenntnisse kann das Herz- und Gefäßzentrum zurückgreifen, um das ganz individuelle Risiko einer Patientin oder eines Patienten zu ermitteln. Bestehen hier besondere Risiken, erhalten die Betroffenen eine maßgeschneiderte Therapie – meist medikamentös -, die die Wahrscheinlichkeit einer schweren Erkrankung enorm senkt. Das verstehen wir unter ‚Präzisionsprävention‘, die maßgeblich durch die Möglichkeiten moderner Universitätsmedizin in Frankfurt möglich wird“, erläutert Prof. Leistner. Zum Einsatz kommen Therapiekonzepte, die Frankfurter Wissenschaftler um Prof. Leistner federführend mitentwickelt haben. In ersten Studien konnten diese Ansätze gerade bei genetisch bedingten Stoffwechselstörungen hervorragende Ergebnisse erzielen.

Die kardiovaskuläre Forschung an der Frankfurter Universitätsmedizin ist einer der stärksten Verbünde in Deutschland, die im Exzellenzcluster CPI und dem Deutschen Zentrum für Herzkreislaufforschung (DZHK) mit einer Vielzahl beteiligter Institute international viel beachtete Erkenntnisse gewinnt. Diese reichen von der Grundlagenforschung bis zur angewandten Medizin, wie das Beispiel der hier entwickelten Präzisionsprävention zeigt.

Weitere Informationen zum Gesetz:

www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundeskabinett-beschliesst-gesundes-herz-gesetz-pm-28-08-2024

Weitere Informationen zum Präventionszentrum:

https://ots.de/6fu3Bd

Pressekontakt:

Prof. Dr. David M. Leistner
Direktor der Med. Klinik 3: Kardiologie, Angiologie
Universitätsklinikum Frankfurt
Telefon: +49 69 63 01 – 57 89
E-Mail: [email protected]

Christoph Lunkenheimer
Pressesprecher
Stabsstelle Kommunikation
Universitätsmedizin Frankfurt
Telefon: +49 69 63 01 – 86 44 2
E-Mail: [email protected]
Internet: www.unimedizin-ffm.de

Original-Content von: Universitätsklinikum Frankfurt, übermittelt durch news aktuell

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