• 22. Dezember 2024

Neue Prüfmethoden der Finanzverwaltung

ByPressemitteilungen

Jun 8, 2015

Softwaregestütztes Verfahren ermöglicht Nachberechnung in großem Umfang und mit großer Genauigkeit

Neue Prüfmethoden der Finanzverwaltung

Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz

Die Qualität der Verfahren der Finanzverwaltung zur Überprüfung von Buchhaltungsunregelmäßigkeiten hat sich durch den Einsatz entsprechender Software (IDEA – Interactive Data Extraction and Analysis) in den letzten Jahren grundlegend geändert. Nach dem Zeitreihenvergleich sind schon seit längerem Benford’s Gesetz und der Chi2-Test im Einsatz. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, weist darauf hin, dass nicht nur die Gastronomie und der gesamte Einzelhandel von dieser Verschärfung betroffen sind, sondern alle Branchen.

„Anhand dieser Verfahren ist es der Finanzverwaltung möglich, Nachberechnungen in großem Umfang und mit großer Genauigkeit vorzunehmen, die in der Regel mit erheblichen Mehrbelastungen abschließen. Auf diese Weise haben selbst kleinste Fehler in der Buchhaltung weitreichende Konsequenzen“, warnt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

Benford’s Law und der Chi2-Test dienen der Überprüfung der ordnungsgemäßen Buchführung, d. h. beide Methoden werden angewandt, um vermeintliche Unregelmäßigkeiten – statistischer Art – in der Buchführung herauszufiltern. Wird die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht festgestellt, ist der Weg für die Schätzung frei – und damit ein weiterer Weg für die Finanzverwaltung, sich Mehreinnahmen zu sichern.

Die auf der Basis gezielter wissenschaftlicher Untersuchungen des Physikers Frank Benford berechnete mathematische Häufigkeit war der Nachweis, dass es auf der Welt mehr Zahlen mit niedrigen Anfangsziffern gibt, als solche mit einer hohen Ziffer. Praktische Relevanz erlangte diese Gesetzmäßigkeit, als eine Überprüfung von rund 20.000 Steuererklärungen ergab, dass auch die Zahlen in einer Steuererklärung diesem Gesetz folgen: Fast jeder dritte eingesetzte Betrag fing mit einer 1 an. Im Gegensatz zu dieser wissenschaftlich belegten Häufigkeit der ersten Ziffer untersucht der Chi2-Test die letzte (oder vorletzte oder beide) Ziffer(n) vor dem Komma.

Ausganspunkt ist die Annahme, dass der prozentuale Anteil der vorkommenden Ziffern etwa gleich groß ist. Dabei basiert der Test auf der Annahme, dass jeder Mensch eine oder mehrere Lieblingszahlen hat, die er im Zusammenhang mit frei erfundenen Zahlen häufiger bzw. im umgekehrten Falle, also bei Abneigung gegen eine bestimmte Zahl, weniger häufig verwendet. Genau mit diesen Schwankungen – d. h. der häufigeren oder selteneren Verwendung – verlässt er den Bereich der Gleichmäßigkeit und produziert auffällige Abweichungen.

„Sollte man mit Vorwürfen konfrontiert werden, die die Anwendung mathematisch-statistischer Testmethoden enthalten, sollte geprüft werden, ob diese Methoden korrekt angewandt wurden. Auch bedeuten entsprechende Ergebnisse nicht automatisch, dass sie aufgrund von Manipulationen entstanden sind. So ist bei einem Fahrtenbuch z. B. die besondere Ursache für die überwiegend gleichen Zahlen der regelmäßig gleiche Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Dies bedeutet: Man kann Abweichungen haben, sollte diese aber erklären können. Auf diese oder ähnliche Themen sollte Ihr Unternehmen gut vorbereitet sein“, rät Steuerberaterin Rau-Franz.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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