Mit seiner gestrigen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Osnabrück gestern bewiesen, dass jedenfalls nicht die gesamte deutsche Justiz willfährig bereit ist, den Deckmantel der Rechtmäßigkeit über die Verbrechen des Corona-Regimes vollständig auszubreiten: Laut Einschätzung der Richter war das Infektionsschutzgesetz von 2022 “vermutlich verfassungswidrig” in Bezug auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit. Deshalb gab das Verwaltungsgericht der Klage einer Pflegehelferin statt, der das Krankenhaus, in dem sie tätig war, auf Grundlage des damaligen Infektionsschutzgesetzes den Zutritt verboten hatte, weil sie keinen Impf- oder Genesenennachweis und auch kein Attest vorlegen konnte, dass sie nicht geimpft werden konnte.
Die Frau berief sich auf die RKI-Protokolle, aus denen hervorgehe, dass bereits 2022 bekannt gewesen sei, dass die Corona-Impfungen keine Ansteckungen verhindern würden. Die Osnabrücker Richter folgten dieser Argumentation, nachdem sie sogar RKI-Präsident Lars Schaade vernommen hatten, der einräumen musste, dass zumindest der erste Lockdown kein wissenschaftliches, sondern ein „politisches Managementthema“ gewesen sei. Das Verwaltungsgericht verwies den Fall an das Bundesverfassungsgericht. Dieses hatte das Infektionsschutzgesetz 2022, einschließlich der Impfplicht für Pflegepersonal, zwar für rechtens erklärt, inzwischen sei aber die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung infrage zu stellen, da das RKI das Bundesgesundheitsministerium von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung hätte informieren müssen.
Keine wissenschaftliche Grundlage
Es gebe erhebliche Zweifel an der wissenschaftlichen Unabhängigkeit des RKI, da es weisungsgebunden an das Ministerium sei. Die Klägerin darf ihren Beruf nun zumindest vorerst wieder ausüben. Man muss hier von einem bahnbrechenden Urteil sprechen, das so nicht zu erwarten war. Bisher schmetterten die Gerichte nahezu einhellig sämtliche Klagen gegen den Impfwahn ab und beteten dabei lediglich die offiziellen Verlautbarungen des RKI als Begründung herunter, als seien diese unfehlbar. Die in den letzten Monaten freigeklagten Protokolle spielten dabei keine Rolle. Die Richter taten einfach so, als gäbe es sie nicht, obwohl daraus nun endgültig hervorgeht, dass die gesamte Corona-Politik nicht die allergeringste wissenschaftliche Grundlage hatte, sondern nur und ausschließlich von völlig fachfremden, dafür aber umso machtgierigeren Politikern verbrochen wurde.
Dass ein Gericht nun plötzlich diese neuen Beweise aufgreift und auch in aller Deutlichkeit das Versagen des RKI beim Wort nennt, ist geradezu sensationell. Zwar ist nicht zu erwarten, dass das engstens mit der Bundesregierung verbandelte Verfassungsgericht sein Urteil revidiert, das Osnabrücker Urteil zeigt aber, dass es noch Richter gibt, die sich nicht darauf beschränken, einfach nur als Lakaien der Politik zu dienen, sondern öffentlich feststellen, dass der Corona-Staat massiv gegen Grundrechte verstoßen hat. (TPL)
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Author: Kurschatten
Journalistenwatch