„Wir haben der Ukraine Waffen zur Verfügung gestellt, die mit der Übergabe als Teil der militärischen Ausrüstung der Ukraine betrachtet werden. Selbstverständlich steht es der Ukraine frei, diese Ausrüstung uneingeschränkt zu nutzen“, sagte Lechte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag). „Eine ausdrückliche Genehmigung Deutschlands ist dafür nicht erforderlich, da der Einsatz der Waffen durch die Ukraine im Einklang mit dem Völkerrecht erfolgt.“ Der Einsatz auf russischem Territorium sei durch Artikel 51 der UN-Charta gedeckt.
Russland führt seit fast zweieinhalb Jahren seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Ukraine startete in ihrem Verteidigungskampf am vergangenen Dienstag erstmals einen Überraschungsangriff mit eigenen Truppen auf russisches Gebiet. Die Lage in der russischen Region Kursk gilt als unübersichtlich. Berichte darüber, ob bei dem Vorstoß deutsche Waffen eingesetzt werden, sind bisher unbestätigt geblieben.
Für die aus Beständen der Bundeswehr überlassenen Waffen hatte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Montag deutlich gemacht, wer nun die Handlungshoheit hat: „Das sind ukrainische Waffen“, sagte er. Er betonte gleichzeitig, dass nur das Völkerrecht die Grenzen der Verwendung definiere.
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