Experten der ERGO Group informieren
Stefan S. aus Darmstadt:
Aktuell liegen auf den Straßen und Gehwegen fast an jeder Ecke weggeworfene Masken. Ist es nicht sogar verboten, seinen Müll einfach auf den Boden zu werfen?
Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Statt im nächsten Mülleimer landen tatsächlich viele Kaugummis, Zigarettenstummel und aktuell auch vermehrt benutzte Masken auf der Straße oder dem Gehweg. Wer seinen Müll auf die Straße wirft, begeht eine Ordnungswidrigkeit, es handelt sich dabei um eine „unzulässige Abfallentsorgung“. Dafür kann ein Buß- oder Verwarnungsgeld drohen. Dessen Höhe kann sehr unterschiedlich ausfallen. Das Verwarnungsgeld für eine geringfügige Ordnungswidrigkeit darf nach dem bundesweit gültigen Ordnungswidrigkeitengesetz bis zu 55 Euro betragen. Ein Rahmen für die Höhe von Bußgeldern rund um unzulässige Entsorgung von Abfällen ist meist in Landesgesetzen beziehungsweise Bußgeldkatalogen für das jeweilige Bundesland geregelt. Innerhalb dieser Grenzen setzen die Gemeinden dann eigene Bußgelder fest. Ordnungsbeamten können in den meisten Gemeinden abhängig vom Einzelfall sogar in einem gewissen Rahmen selbst über die Höhe entscheiden. Oft wird zum Beispiel bei einer weggeworfenen Zigarettenkippe oder Maske erst einmal eine günstigere Verwarnung erteilt. Ist die verwarnte Person uneinsichtig oder ein Wiederholungstäter, ist schnell ein Bußgeld fällig. In Berlin beispielsweise kann das Wegwerfen eines Zigarettenstummels zu einem Verwarnungsgeld von bis zu 55 Euro oder einem Bußgeld zwischen 80 und 120 Euro führen. In Baden-Württemberg sieht ein landesweiter Bußgeldkatalog für das Wegwerfen von Kleinmüll und Zigarettenstummeln ein Bußgeld von 50 bis 250 Euro vor. Dort übersteigt der tatsächlich verlangte Betrag gerade in größeren Städten inklusive Verwaltungsgebühr schnell die Marke von 100 Euro. In Hamburg liegt der Rahmen für Bußgelder bei 35 bis 150 Euro, oft gibt es aber nur eine Verwarnung, die mit 20 Euro geahndet wird. Nicht nur wegen der Bußgelder, sondern auch der Umwelt zuliebe sollten Masken, Zigaretten und Co. daher lieber in einem der zahlreichen Mülleimer an den Straßen entsorgt werden.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.908
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.
Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.com
Firmenkontakt
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
[email protected]
http://www.ergo.com
Pressekontakt
HARTZKOM PR und Content Marketing
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-18
[email protected]
http://www.hartzkom.de