Tipps für Arbeitgeber: Schwarzen Schafen nicht zusehen
Kaiserwetter draußen, die Hälfte der Kollegen im Urlaub – da sinkt bei vielen die Arbeitsmotivation auf den Nullpunkt. Nach eigenen Angaben für rund fünf Prozent der Arbeitnehmer ein Grund, sich mal wieder krankschreiben zu lassen. Den Schaden von geschätzt rund 1,4 Milliarden Euro haben die Arbeitgeber, die Kollegen und natürlich die gesamte Volkswirtschaft. Marcus R. Lentz, Chef einer bundesweit ermittelnden Wirtschaftsdetektei, weiß, was Unternehmen tun können und rechtlich tun dürfen, um solche Mitarbeiter des Betrugs zu überführen und sich erfolgreich gegen Blaumacher zu wehren.
Durchschnittlich 9,5 Arbeitstage waren deutsche Arbeitnehmer im vergangenen Jahr krank gemeldet, Tendenz seit Jahren steigend. Ob dafür immer medizinische Gründe vorlagen, ist für die meisten Arbeitgeber eine Frage des Vertrauens. Fest steht: Es gibt einen seit Jahren zunehmenden Trend zum Krankfeiern – und viele bekennen sich in Umfragen sogar ganz offen dazu. So gaben 2,1 Millionen Arbeitnehmer Anfang des Jahres bei einer Umfrage an, für die nächsten Wochen eine fingierte Krankschreibung zu planen, rund acht Prozent fahren in der auf Arbeitgeberkosten gewonnen Freizeit sogar in den Kurzurlaub. Den volkswirtschaftlichen Schaden durch derlei Betrugsdelikte beziffern Experten auf rund 1,4 Milliarden Euro. Dabei sind der zusätzliche Stress für die ehrlichen Kollegen, die Gefahr verlorener Aufträge durch Kapazitätsengpässe und vieles mehr noch gar nicht eingerechnet. „Gerade für mittelständische Unternehmen sind „Blaumacher“ eine ernstzunehmende finanzielle Belastung“, weiß Marcus R. Lentz, Wirtschaftsdetektiv und Inhaber der deutschlandweit gegen Lohnfortzahlungsbetrug ermittelnden Detektei Lentz.
Weltmeister im „Blaumachen“
Die Deutschen sind Weltmeister im Blaumachen und das, obwohl sie mit 28,04 Tagen Jahresurlaub über dem europäischen Durchschnitt von 27,6 liegen. Wurde ein Urlaubsantrag, etwa aufgrund einer zu hohen Auslastung, nicht genehmigt, erliegen Arbeitnehmer nicht selten der Versuchung, einfach eine Krankmeldung einzureichen. Auch bei Feiertagen und Brückentagen steigt die Zahl der Krankmeldungen rapide an. Obwohl es viele für ein Kavaliersdelikt halten, ist das „Blaumachen“ Betrug an Arbeitgeber und Solidargemeinschaft – und damit ein gravierender Straftatbestand. „Für kleine und mittelständische Unternehmen stellt Lohnfortzahlungsbetrug inzwischen zudem ein ernstzunehmendes wirtschaftliches Problem dar. Handeln sie trotzdem nicht, leisten sie weiteren Betrügereien auch noch Vorschub“, erklärt Chefermittler Marcus R. Lentz.
Seriöse Detektivarbeit
Der Verdacht allein reicht jedoch nicht aus, um „Blaumachern“ das Handwerk zu legen. Vor Gericht müssen Arbeitgeber handfeste Beweise vorlegen. Marcus R. Lentz warnt Unternehmen jedoch davor, diese selbst ermitteln zu wollen: „Der Einsatz der immer beliebter werdenden elektronischen „Spytools“, wie GPS-Tracker oder Minikameras, ist illegal und wird strafrechtlich verfolgt. Wer sich persönlich auf die Lauer legt, riskiert nicht nur, entdeckt zu werden und seinen guten Ruf zu verspielen. Registriert der Verdächtige, dass er beobachtet wird, wird seine Überführung praktisch unmöglich.“ Die Einschaltung einer seriösen Wirtschaftsdetektei bringt in der Regel die schnellsten und vor allem gerichtsfeste Ergebnisse. Auch rechtlich ist der Arbeitgeber damit auf der sicheren Seite: Er darf externe Fachleute einschalten und sogar personenbezogene Daten, wie Name und Anschrift, herausgeben, wenn ein berechtigtes Interesse an der Aufklärung des Verdachts besteht. „Professionelle Ermittler kennen wiederum die Rechtsprechung und wissen etwa, wann sie die Observation abbrechen müssen – etwa wenn ein krank gemeldeter Arbeitnehmer privaten Tätigkeiten nachgeht, die seine Gesundung nicht gefährden“, betont Lentz. Bei der Auswahl der Wirtschaftsdetektei empfiehlt es sich daher, auf TÜV-Zertifizierungen und den Einsatz ausschließlich ZAD-geprüfter Ermittler zu achten.
Neun von zehn Zielpersonen betrügen
Die Detektei Lentz ermittelt jährlich in rund 400 bis 500 Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug. „Leider können wir in 89 Prozent der Fälle nachweisen, dass der Verdacht des Arbeitgebers berechtigt ist“, verrät Lentz. Für den betroffenen Mitarbeiter hat dies in der Regel ernsthafte Konsequenzen: Bei nachgewiesenem Lohnfortzahlungsbetrug droht die fristlose Kündigung. Kommt es zum Prozess, mussten „Blaumacher“ in der Vergangenheit auch immer wieder bis zu 100 Prozent der Ermittlungskosten aus eigener Tasche zahlen. „Hat ein Arbeitgeber einmal durchgegriffen, schrecken die Folgen Nachahmer meist für längere Zeit ab“, berichtet Lentz aus Erfahrung. „Wichtig ist, die Mitarbeiter transparent und ehrlich zu informieren – dann muss der Chef auch nicht fürchten, als „Schnüffler“ abgestempelt zu werden.“
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