Gütezeichen bestätigt Eichung der Energielieferung
sup.- Exaktes Messen ist die Basis vieler geschäftlicher Aktionen. Wenn beispielsweise Länge, Gewicht oder Volumen den Preis einer Ware bestimmen, dann sorgen Mess- und Zähleranlagen dafür, dass niemand unbemerkt übervorteilt wird. Selbst kleinste Abweichungen von den tatsächlichen Werten können jedoch bei reger Geschäftstätigkeit enorme Summen in die eine oder andere Richtung verschieben. Um dies zu verhindern, gilt in Deutschland eine Eichpflicht für alle Messgeräte zum Warenaustausch. Davon sind neben Ladentischwaagen, Taxametern, Zapfsäulen und vielen anderen Anlagen auch die Energiezähler für die häusliche Wärmeversorgung betroffen. Diese Zähler sind in fast jedem Wohngebäude für einen der höchsten Ausgabenposten zuständig. Ihrer Eichung durch staatlich anerkannte Prüfstellen kommt deshalb besondere Bedeutung zu. Soweit sich die Zähler im Keller des Eigentümers befinden, kann er die aktuelle Eichgültigkeit leicht überprüfen: Eine kleine Plakette am Gerät, das so genannte Eichzeichen, informiert über das Ablaufjahr. Danach muss die Eichung erneuert bzw. der Zähler ausgetauscht werden. Um Nachbarschaftsstreit zu vermeiden, sollte es in einem Mehrfamilienhaus natürlich für jede Wohnung separate Gas-, Wärme-, Strom- und Wasserzähler geben. Schließlich hängt die Höhe der jeweiligen Wohnnebenkosten von der Zuverlässigkeit und damit auch von der Eichung dieser Geräte ab.
Was aber macht ein Hausbesitzer, dessen Heizenergieverbrauch nicht im eigenen Keller, sondern am Fahrzeug des Brennstoff-Anbieters gemessen wird? Dies ist zum Beispiel überall dort der Fall, wo mit Öl oder Flüssiggas geheizt und der Nachschub per Tankwagen gebracht wird. In diesem Fall kann sich der Kunde selbstverständlich das Eichzeichen am Lieferfahrzeug zeigen lassen. Er sollte aber in Sachen Qualitäts-Check noch einen Schritt weitergehen und schon bei der Wahl seines Brennstoff-Lieferanten auf das RAL-Gütezeichen Energiehandel achten. Dann haben externe Sachverständige diese und weitere maßgebliche Kontroll-Sichtungen bereits am gesamten Fuhrpark des Anbieters vorgenommen. Erst nach erfolgreich absolvierter Überprüfung von Produktgüte, Preistransparenz, Lieferzuverlässigkeit und der Einhaltung aller eichrechtlichen Bestimmungen darf ein Händler das RAL-Gütezeichen auf Fahrzeugen und Geschäftspapieren führen (www.guetezeichen-energiehandel.de). Heizungsbesitzer können auf diese Weise sicherstellen, dass über die Wärmekosten der Energieverbrauch entscheidet – und nicht etwa falsch gemessene Brennstofflieferungen.
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