• 27. August 2025

Merz-Regierung schwört: Keine Zwangsauslieferung ukrainischer Wehrpflichtiger!

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Aug. 27, 2025
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Wir hatten zuletzt Anfang des Jahres mehrfach über ein Vorhaben der Ampelregierung berichtet, dass es der Ukraine gestatten soll, in Deutschland eigene Behörden aufzumachen, um Kontakt zu den hierher geflüchteten Ukrainern aufzunehmen – mutmaßlich auch, um Hunderttausende wehrfähige Männer zurückzuholen und an die Front zu schicken.

Diese verfassungsrechtlich fragwürdige Aufgabe nationaler deutscher Souveränitäten durch den damaligen Kanzler Scholz Ende 2024 hallt in dem Kontext immer noch nach:

„Der ukrainische Präsident hat mir gerade mitgeteilt, dass er in Deutschland und Polen eine ukrainische Behörde mit erschaffen will, die die Ukrainerinnen und Ukrainer entweder bei der Rückkehr oder bei der Arbeitsaufnahme in Deutschland unterstützt, sodass wir gemeinsam in diese Richtung arbeiten können.“

Es folgte damals ein Arbeitsbesuch im Bundesinnenministerium in Berlin. Zu Gast war kein geringerer, als der stellvertretende ukrainische Premierminister und Minister eines eigens für dieses Vorhaben gegründeten neuen ukrainischen Ministeriums für nationale Einheit.

Die Ukrainer versprachen der Bundesregierung, Rückkehrer müssten nicht an die Front. Jedenfalls dann nicht, wenn sie in der Rüstungsproduktion arbeiten. Aber warum so eine Garantieerklärung, wenn doch alles freiwillig sein soll?

Auch wenn sie in einem Kraftwerk arbeiten, werden sie nicht einberufen, versprach der ukrainische Minister. Widerspruch von Seiten der Bundesregierung gab es damals nicht.

Parallel plante Rheinmetall Fabriken in der Ukraine. Auf unsere Anfrage hin, ob auch Rheinmetall-Waffenfabriken in der Ukraine mit Personal versorgt werden (Munitionsfabrik oder Schützengraben), teilte ein Sprecher des Unternehmens mit:

„Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir uns aus vertraglichen Gründen und aus Gründen der Sicherheit nicht zu Details unserer Aktivitäten in der Ukraine äußern können.“

Aber in welcher Form wird den Hunderttausenden wehrfähigen Ukrainern in Deutschland mittlerweile von der Selenskyj-Regierung nachgestellt? Seit den deutsch-ukrainischen Plänen im Bundesinnenministerium ist ein halbes Jahr vergangen.

Wir fragten jetzt erneut beim Bundesinnenministerium und beim Arbeitsministerium nach, in welcher Form diese verniedlichend „Unity Hubs“ genannten ukrainischen „Behörden“ unter Kanzler Merz mit den Ukrainern in Deutschland Kontakt aufgenommen haben und welche Unterstützung sie dabei von deutschen Behörden bekommen, inklusive der persönlichen Daten über die hier Schutz gefundenen wehrfähigen Ukrainer.

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat noch keine Antwort geschickt, und das Arbeitsministerium (BMAS) erklärte zunächst, nicht zuständig zu sein:

„Die Federführung für dieses Thema liegt allerdings beim BMI. Insofern müssten Sie Ihre Fragen bitte an die dortige Pressestelle richten.“

Alexander-Wallasch.de ließ aber nicht locker:

„Die Fragen hier sind explizit an das BMAS gerichtet. Dazu gibt es keine eigenständigen Antworten? Das BMI kann das ja kaum inhaltlich beantworten.“

Am frühen Nachmittag kam die Antwort aus dem Arbeitsministerium, die wir hier ungekürzt wiedergeben und im Anschluss noch kurz kommentieren. Ein Sprecher des BMAS beantwortete die Fragen von Alexander-Wallasch.de (fett gedruckt):

Vorbemerkung
Im Zentrum stehen die Beratung und Unterstützung von Ukrainerinnen und Ukrainern bei einer möglichen freiwilligen Rückkehr in die Ukraine sowie bei der Arbeitssuche in der Ukraine und in Deutschland.Darüber hinaus sollen die „Unity Hubs“ als Anlaufstelle für Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland dienen und dabei – sowohl in ukrainischer wie auch in deutscher Sprache – kulturelle Angebote machen sowie Sprachkurse und landeskundlichen Unterricht anbieten.

Welchen aktuellen Stand haben die Unity Hubs in Bezug auf die Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter? Wie eng arbeiten die Hubs mit Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit zusammen, und welche Erfolgsquoten (z. B. vermittelte Jobs) können Sie seit der Einrichtung im März 2025 vorweisen?

BMAS: „Die Eröffnung des ersten Unity Hubs ist im Verlauf des Herbstes 2025 in Berlin geplant. Es gibt noch keine Vereinbarung zur Zusammenarbeit des Unity Hubs mit der Bundesagentur für Arbeit und Jobcentern.“

Plant oder betreibt das BMAS einen Informationsaustausch mit ukrainischen Behörden über die Daten registrierter Ukrainer, die in Deutschland arbeiten oder Sozialleistungen beziehen? Welche spezifischen Daten werden ausgetauscht, und wie wird der Datenschutz gemäß DSGVO gewährleistet?

BMAS: „Es gibt aktuell keine Vereinbarung über einen Austausch bestimmter personenbezogener Daten zwischen der ukrainischen Regierung und deutschen Behörden.“

Könnte die Beratung zur „freiwilligen Rückkehr“ in den Unity Hubs indirekt dazu dienen, wehrpflichtige Ukrainer zu identifizieren und an ukrainische Behörden weiterzuleiten? Gibt es Fälle, in denen solche Daten für Mobilisierungszwecke genutzt wurden, und wie verhindert das BMAS eine solche Instrumentalisierung?

BMAS: „Für eine Auslieferung von ukrainischen Staatsbürgern, die infolge ihrer Flucht vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine in Deutschland vorübergehenden Schutz erhalten haben und sich dadurch dem Wehrdienst in der Ukraine entzogen haben, besteht in Deutschland keine Rechtsgrundlage. Deutschland und die Ukraine haben in der Gemeinsamen Erklärung betont, dass unter den gegenwärtigen Umständen die mögliche Rückkehr von ukrainischen Inhabern eines vorübergehenden Schutzstatus in Deutschland in die Ukraine ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgt. Die ukrainische Seite beabsichtigt nicht, die von ‚Unity Hubs‘ angebotenen Dienstleistungen mit der Wehrpflicht für den Militärdienst in der Ukraine zu verknüpfen.“

Inwiefern fördern die Unity Hubs die Rückkehr ukrainischer Fachkräfte in die Ukraine, und besteht hier ein Konflikt mit dem deutschen Arbeitsmarktbedarf? Kritisch gefragt: Dient die Initiative nicht primär der Unterstützung der ukrainischen Kriegswirtschaft, inklusive der Rekrutierung von Wehrpflichtigen, anstatt der langfristigen Integration in Deutschland?

BMAS: „Die Bundesregierung teilt die Sorge der ukrainischen Regierung, dass infolge des Krieges später zu wenige Fachkräfte in die Ukraine zurückkehren werden. Die Bundesregierung begrüßt es daher, wenn ukrainische Fachkräfte insbesondere nach Kriegsende in die Ukraine zurückkehren und den Wiederaufbau unterstützen. Hierbei können diese die in Deutschland gewonnenen Arbeitserfahrungen nutzen.“

Wie transparent ist der Informationsfluss zwischen den Unity Hubs, dem BMAS und ukrainischen Behörden? Gibt es Protokolle oder Berichte, die öffentlich einsehbar sind, um sicherzustellen, dass keine sensiblen Daten missbräuchlich geteilt werden, z. B. zur Lokalisierung und Auslieferung von Wehrpflichtigen?

BMAS: „Es gibt keine Vereinbarung über einen Austausch bestimmter personenbezogener Daten zwischen dem BMAS und ukrainischen Behörden.“

Das BMAS betont hier zunächst mehrfach, dass es „aktuell“ noch keine Vereinbarung gebe. Geht man davon aus, dass es zukünftig eine geben wird? Wird Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) diese Zusammenarbeit von Nancy Faeser grundsätzlich weiterbetreiben? Lässt sich das aus der Antwort des Arbeitsministeriums ableiten?

Vielleicht wird so ein Schuh draus: Diese und weitere Fragen werden zukünftig einfach hinter verschlossenen Türen im neuen Nationalen Sicherheitsrat von Merz beschlossen. Ist man deshalb noch so zögerlich?

Wir lesen es zweimal: Kann man der Antwort des Arbeitsministeriums entnehmen, dass es keine Auslieferung von ukrainischen Wehrpflichtigen geben wird? Man kann. Und man kann die Regierung dran erinnern, wenn sie sich nicht mehr erinnern will.

Eine Rückkehr erfolgt laut Vereinbarung mit der ukrainischen Seite ausschließlich auf freiwilliger Basis. Hier kann zukünftig viel Arbeit auf Juristen zukommen, wenn es dann doch nicht so freiwillig passiert und Druck aufgebaut wird.

Das BMAS garantiert in seiner Antwort zudem, dass es keinen Datenaustausch geben wird. Demnach melden sich die Ukrainer bei der Hubs-Behörde nach Lust und Laune. Wirklich? Oder werden sie auch ohne direkte Datenweitergabe etwa vom Jobcenter dazu aufgefordert, dort vorzusprechen? Und wird dieses Vorsprechen zukünftig eine Voraussetzung für den Bezug bestimmter Leistungen sein? Ausschließen lässt sich das entlang der Antwort des BMAS jedenfalls nicht restlos.

Noch etwas ist bemerkenswert: Die Bundesregierung bzw. das BMAS haben offenbar damit abgeschlossen, die Ukrainer als besseren Ersatz für die als Facharbeiter enttäuschenden Syrer und Afghanen zu betrachten. Die Ukrainer sollen – so heißt es – gar nicht in Deutschland bleiben, sondern die Bundesregierung „begrüßt es, wenn ukrainische Fachkräfte insbesondere nach Kriegsende in die Ukraine zurückkehren“.

Noch im September 2022 nämlich hatte die Arbeitsagentur gegenüber Alexander-Wallasch.de erklärt, man habe das Projekt „Myskills“ – hier ging es darum, berufliche Kompetenzen aus überwiegend syrischen und afghanischen Zuwanderern herauszukitzeln – eingestellt, weil man in der Facharbeiterfrage zwischenzeitlich mehr Hoffnungen in die Ukrainer setzte:

„Im Gegensatz zu der letzten Flüchtlingswelle ist das nachgewiesene formale Bildungsniveau der aus der Ukraine einreisenden Personen im Vergleich dazu höher.“

Oder in den Worten der Grünen Katrin Göring-Eckardt: „Jetzt bekommen wir auf einmal Menschen geschenkt“.

Die geschenkten Syrer und Afghanen wurden von der Arbeitsagentur bereits Ende 2022 zugunsten der Ukrainer, in die man mehr Hoffnungen setze, vielfach ins Bürgergeld abgeschoben. Jetzt trennt sich die Bundesregierung bzw. das BMAS unter Merz auch von der Idee, dass stattdessen Ukrainer die Lösung sind.

Aber was nun? Die neueste Idee sorgte dieser Tage für einen Shitstorm: Deutsche Rentner sollen es lösen und einfach weiterarbeiten, anstatt als Aufstocker den Migranten das Bürgergeld wegzunehmen.

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Author:
Alexander Wallasch

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