Schneller Interessenausgleich statt eines langwierigen Rechtsstreits
Vor fünf Jahren im Juli verabschiedete der deutsche Bundestag das Mediationsgesetz. Mittlerweile zieht eine stetig wachsende Zahl von Bundesbürgern die Mediation einem langwierigen, Nerven aufreibenden Gerichtsprozess vor. Dieser Trend zur konstruktiven Problemlösung zeichnet sich auch bei der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung ab. 80.000 Kunden haben sich in den vergangenen fünf Jahren für eine Mediation entschieden und in 70 Prozent aller Fälle war sie erfolgreich.
Trotzdem ist das Thema Mediation noch nicht völlig in unserer Gesellschaft angekommen: Viele Menschen wissen nicht, wie solch ein Verfahren abläuft.
Mediation bedeutet im Wortsinn Vermittlung. Zwei Menschen streiten sich. Eine einvernehmliche Einigung ist nicht in Sicht. Jetzt schlägt die Stunde des Mediators: Zur Einigung auf Augenhöhe bringen beide Parteien ihre eigenen Vorschläge mit. Der Mediator führt die Meinungen in einem Verfahren so zusammen, dass die Kontrahenten den Streitfall jeweils aus der Perspektive des anderen betrachten können. Am Ende steht eine einvernehmliche Konfliktlösung mit zwei Gewinnern.
Mediation ist eine echte Alternative zum Prozess – insbesondere für Menschen, die danach weiter miteinander auskommen wollen – wie beispielsweise Mieter und Vermieter oder Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Das Verfahren
In der Regel dauert ein Mediationsverfahren nur wenige Tage. Es beginnt mit einer genauen Analyse des aktuellen Falls. Den Mediator interessieren nicht nur die reinen Fakten, er hat auch das Umfeld im Blick, denn häufig spielen Konflikte eine Rolle, die schon lange im Verborgenen schwelen. Sie gilt es anzusprechen und auszuräumen, sonst können sie nach einer Einigung ganz schnell wieder eskalieren. Nur wenn die Chemie zwischen den Parteien wieder stimmt, lässt sich eine nachhaltige Konfliktlösung finden.
Der Mediator
Ein Mediator muss sich immer unparteiisch verhalten. Trotzdem dürfen juristische Fragestellungen – wie zum Beispiel gesetzliche Fristen – nicht unbeachtet bleiben. Und auch wenn sich ein Mediator jeder rechtlichen Bewertung enthält, steht den Beteiligten der reguläre Rechtsweg jederzeit offen. Welche Fristen einzuhalten, wie juristische Sachverhalte zu bewerten sind, weiß ein Anwalt am besten, deshalb beauftragt die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung immer Rechtsanwälte als Mediatoren. Sie sorgen dafür, dass juristische Sachverhalte nicht in Vergessenheit geraten und die Parteien sich bei Bedarf ergänzend durch unabhängige Anwälte beraten lassen können.
Fazit: Statt jahrelange Gerichtsprozesse zu führen, bietet Mediation oft einen schnellen Interessenausgleich. Rechtsschutzversicherungen – wie zum Beispiel die HUK-COBURG – helfen Kunden diesen Weg eigenverantwortlicher Streitbewältigung zu gehen. Sie ist im Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz sowie dem Rechtsschutz60 der HUK-COBURG die Mediation mitversichert. Der Rechtsschutz PLUS-Baustein ergänzt dieses An-gebot und bietet zusätzlich Versicherungsschutz für Mediation bei Familien-, Erb- und Lebenspartnerschaftsrecht sowie bei Bausachen.
Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe
Mit über elf Millionen Kunden ist die HUK-COBURG der große Versicherer für private Haushalte mit traditionell preisgünstigen Angeboten von der Kfz-Versicherung über Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2015 von 6,6 Milliarden Euro zählt sie zu den zehn größten deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt ist die Kfz-Versicherung: Mit 10,7 Millionen versicherten Fahrzeugen ist sie der größte deutsche Autoversicherer. In der privaten Haftpflicht- sowie in der Hausratversicherung belegt sie Platz zwei. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg beschäftigte Ende 2015 insgesamt rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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Karin Benning
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