Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzring e.V.
10. Juli 2015. Was von vielen Verbraucherschützern befürchtet wurde, ist nun eingetreten: Die MBB Clean Energy AG hat beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag gestellt (Az.: 1508 IN 1912/15). Die Anleger, die sich an der 2013 emittierten Unternehmensanleihe beteiligt hatten, müssen umgehend handeln, um den Schaden zu minimieren. Darauf hat der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) hingewiesen.
Für die MBB Clean Energy AG (MBB CE AG) gab es offensichtlich nur noch einen Ausweg: der Gang in die Insolvenz. Gerüchte, das Unternehmen sei finanziell in großer Bedrängnis, gab es schon lange. Von der Insolvenz sind besonders die Anleger betroffen, die sich an der 72 Millionen Euro schweren Unternehmensanleihe beteiligt hatten. Statt Rendite gab es regelmäßig Ärger. Das 2012 gegründete Unternehmen konnte schon die erste versprochene Zinszahlung nicht leisten, die im Mai 2014 fällig gewesen wäre. Und auch in diesem Jahr können die Anleger kein Geld, sondern nur Ärger auf ihren Konten verbuchen.
Ob die Anleihezeichner überhaupt einen gültigen Vertrag mit der MBB CE AG geschlossen haben, gelte es zu prüfen, so ein DVS-Vertrauensanwalt ( www.dvs-ev.net ). Schließlich hatte die MBB CE AG selbst die Globalurkunde für die Anleihe für ungültig erklären lassen.
Neben der üblichen Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter (Rechtsanwalt Klaus E. Breithaupt, München), die in Kürze auf die Anleger zukommen wird, ist es wichtig, andere Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. In Fragen kommen hier Ansprüche aus der Prospekthaftung oder wegen einer eventuellen fehlerhaften Anlageberatung. Denn generell müssen Anleger über die Risiken ihrer Investition aufgeklärt werden.
Beim DVS gibt es die Arbeitsgemeinschaft MBB Clean Energy. Anleger können sich dieser Arbeitsgemeinschaft anschließen und ihre Unterlagen prüfen lassen.
Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net
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