Der promovierte Jurist und Chef der Werteunion ist in hohem Maße alarmiert. Und Hans-Georg Maaßen ist davon überzeugt, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die eigentlich unsere Verfassung schützen sollte, durch ihr Verhalten fortlaufend, vorsätzlich und absichtsvoll die Grundlagen unseres friedlichen Zusammenlebens beschädigt.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes fällt ein unmissverständliches Urteil: Frau Faeser verhält sich in hohem Maße verfassungsfeindlich:
„Diese Linksradikale auf dem Stuhl der Verfassungsministerin ist derzeit die größte Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie. Sie muss abgesetzt werden.“
Das Innenministerium berief sich in einer Pressemitteilung zum Verbot darauf, dass auch Unternehmen „unter bestimmten Voraussetzungen durch Vereinsverbote verboten werden“ können. Elsässer bzw. COMPACT wurde zudem vorgeworfen, „sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes“ zu richten.
Aus juristischer Sicht stelle sich die Situation für Hans-Georg Maaßen wie folgt dar:
„Nach Art 9. Abs. 2 des Grundgesetzes dürfen Vereinigungen nur verboten werden, wenn sie gegen Strafgesetze verstoßen, sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Völkerverständigung richten. Der Begriff der ‚freiheitlichen demokratischen Grundordnung‘ wird von dieser Bundesregierung inzwischen auch so verstanden, dass die Delegitimierung und Verächtlichmachung der Regierung und ‚menschenverachtende Hetze‘ darunterfallen.“
Hans-Georg Maaßen:
„Die von Faeser in diesem Zusammenhang monierten Meinungsäußerungen sind nicht strafbar, egal ob sie einem gefallen oder nicht.“
Nancy Faeser begründete ihr Verbot damit, dass zu befürchten sei, „dass Rezipienten der Medienprodukte durch die Publikationen, die auch offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden.“
Maaßen widerspricht Faeser hier ausdrücklich:
„Fordern darf man in Deutschland alles. Eine Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung läge nur bei einer ganz konkreten Form der Agitation vor. Also, wenn versucht wird, die Überwindung unseres Verfassungssystems, unseres Rechtsstaates, der Menschenrechte oder der Volkssouveränität herbeizuführen. Beispielsweise etwa dann, wenn versucht würde, freie demokratische Wahlen zu verhindern.“
Für Maaßen ist es ein klarer Missbrauch ihrer Befugnisse. Innenministerin Faeser missbrauche diese zur Bekämpfung unliebsamer politischer Gegner:
„Das hat mit dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nichts zu tun und dient offensichtlich der Verfolgung von Regierungskritikern.“
Maaßen forderte bereits gestern auf X, dass Faeser stattdessen die linksextreme und einigen SPD-Politikern nahestehende gewaltorientierte Bestrebung Antifa endlich verbieten solle. Und er ergänzt:
„In Deutschland wird im Internet von der linksextremen Antifa ganz offen zu Straftaten gegen Menschen aufgerufen, die der Antifa-Mob als ‚Nazis‘ markiert. Die Antifa nimmt für sich in Anspruch zu entscheiden, wer Menschenrechte hat und wer nicht. Die Antifa ist eine SPD-Politikern nahestehende Bestrebung (Saskia Esken twitterte 2020: ‚58 und Antifa. Selbstverständlich‘, Nancy Faeser war Gastautorin im Magazin ‚Antifa‘). Eine Innenministerin, die ihr Amt sowie den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Menschenrechte ernst nimmt, hätte die Antifa schon längst verboten.“
Für Hans-Georg Maaßen ist die Antifa eine gewaltorientierte Bestrebung, die auf eine ökosozialistische Diktatur abzielt und politische Gegner mit Gewalt oder Androhung von Gewalt versucht einzuschüchtern. Die Antifa sei gut vernetzt mit der SPD und werde von manchen „als militanter Arm der links-grünen Parteien angesehen.“
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