Landgericht deutet Prospekthaftungsansprüche an – Bedeutung für LC 2 Anleger und Auswirkungen des Urteils – Haftung Kapitalanlagenvermittler
Mit einem Urteil vom 08.08.2016 hat das Landgericht Hamburg einem Anleger der „Ersten Oderfelder GmbH & Co. KG“ (LC2) die Rückzahlung seiner bei der LC 2 KG eingelegten atypisch stillen Beteiligung zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob sich nach einer möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die LC 2 das Hanseatische Oberlandesgericht damit noch befassen muss, ist offen.
Vertragsbedingungen vom stillen Gesellschaftervertrag der LC 2 Fond
Der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl von Anlegern der Lombardium-Gruppe gerichtlich und außergerichtlich vertritt, erläutert die Bedeutung des Urteils: „Der Anleger hatte nach vertragsgemäßem Ablauf seiner Beteiligung nach 36 Monaten sein Geld herausverlangt. Zuvor hatte er die „Zinsen“ in den drei Vertragsjahren bereits erhalten. Das Landgericht Hamburg kommt interessanterweise zu dem Schluss, dass der stille Gesellschaftsvertrag der LC 2 eine unbedingte Rückzahlung der vollen Einlagesummen nicht vorsieht. Vielmehr nehme der Gesellschafter am Verlust der Kapitalanlagegesellschaft teil. Nur das um diesen Verlust bereinigte Guthaben auf dem Kapitalkonto könne der Anleger nach Vertragsbeendigung herausverlangen, so das Gericht. Allerdings half dem Anleger eine andere vertragliche Besonderheit des LC 2 – Fonds: Der Anleger war bei Kündigung berechtigt, sofort und ohne Abrechnung des Kapitalkontos für das Jahr des Ausscheidens den aktuellen Stand des Kapitalkontos zu entnehmen. Da für die Jahre 2014 und 2015 noch keine Abrechnungen vorlagen, die den Stand des Kapitalkontos mindern konnten und in 2013 keine Verluste gemacht wurden, war der Anleger berechtigt, den vollen Stand des Einlagenkontos herauszunehmen. Zusätzlich stand dem LC 2-Anleger nach Ansicht des LG Hamburg auch noch eine zeitanteilige Gewinnvorauszahlung für das letzte Jahr zu“, erklärt Rechtsanwalt Röhlke.
Erste Oderfelder GmbH & Co. KG Emissionsprospekt vielleicht fehlerhaft: Welche Möglichkeiten zur Geltendmachung von Ansprüchen haben LC 2-Anleger?
Der Berliner Jurist weist darauf hin, dass aufgrund des zwischenzeitlich beantragten Insolvenzverfahrens dieses Urteil nicht unmittelbar gegenüber der LC 2 durch andere Anleger verwendet werden kann, aber er sieht dennoch einen großen positiven Aspekt. Denn das Landgericht hat auch einen Aspekt beleuchtet: Die Frage des fehlerhaften Emissionsprospektes der LC 2.
„Die LC 2 KG hat angekündigt, nunmehr auch rückwirkend die Jahresabschlüsse aufzustellen und auftretende Verluste nachträglich, also auch nach bereits erfolgter Auszahlung der angeblichen Gewinngarantien, zuzuweisen. Auf dieses Risiko weist der Prospekt der LC 2 allerdings nicht hin und erweckt unserer Meinung nach den Eindruck, die eingezahlten Gelder würden in voller Höhe zurückerstattet. Dies kann nach Ansicht des LG Hamburg tatsächlich zu einer Prospekthaftung führen, also zu einem gerichtlich zu bewertenden fehlerhaften Prospekt. Ein fehlerhafter Prospekt kann aber auch eine Haftung der eingesetzten Kapitalanlagenvermittler bewirken, die wir für eine Vielzahl von Anlegern derzeit in die Haftung nehmen“, meint Röhlke.
Fazit: Erste Oderfelder GmbH & Co. KG Anleger sollten Ansprüche gegenüber den Verantwortlichen, Beratern und Vermittlern prüfen lassen
Ob und wie die Entscheidung für den einzelnen Anleger fruchtbar gemacht werden kann, sollte jeder betroffene LC 2-Anleger selbst mit einem versierten Rechtsanwalt besprechen. Für weitere Informationen zur Lombardium-Hilfe und der aktuellen Entwicklung stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 und [email protected] zur Verfügung.
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
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