17.08.2015 – Die Laurel GmbH befindet sich in einer schweren finanziellen Krise. Eine Gläubigerversammlung soll die operative Unternehmenssanierung fortsetzen und die Restrukturierung der Anleihe bewirken.
Kritische wirtschaftliche Lage der Laurel GmbH
Die negativen Zahlen der Laurel GmbH sind alarmierend: Nach dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014/15 hat die Laurel GmbH einen Jahresfehlbetrag von EUR -4,5 Mio. erwirtschaftet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag belief sich zum 30.04.2015 auf EUR -0,8 Mio. Infolgedessen hat die Creditreform Rating AG das Unternehmensrating der Laurel GmbH auf C (watch) herabgestuft.
Die 7,125%-Anleihe der Laurel GmbH
Die Krise der Laurel GmbH erfasst unmittelbar die 7,125%-Anleihe 2012/2017 (ISIN DE000A1RE5T8 / WKN A1RE5T) mit einem Emissionsvolumen von EUR 20 Mio. Da eine Refinanzierung der Anleihe zum Fälligkeitstermin im Jahr 2017 durch eigene oder fremde Mittel aus heutiger Sicht nicht möglich ist, kann nach Angaben der Laurel GmbH zurzeit von einer Rückzahlung durch das Unternehmen zum Fälligkeitstermin in 2017 nicht ausgegangen werden. Die Laurel GmbH strebt daher an, ihren Sanierungsprozess weiter zu forcieren.
Gläubigerversammlung der Laurel GmbH
Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage ist neben einer operativen Sanierung eine Restrukturierung der Anleihe erforderlich. Am 31.08.2015 findet in Aschheim bei München eine Gläubigerversammlung der Laurel GmbH statt. In deren Rahmen soll ein gemeinsamer Vertreter für alle Anleihegläubiger bestellt werden, der den weiteren Sanierungsprozess begleitet und die Interessen der Anleihegläubiger in diesem Zusammenhang wahrnimmt.
Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte vertritt Anleihegläubiger der Laurel GmbH
Betroffene Laurel-Anleger sollten auf gar keinen Fall passiv bleiben, sondern aktiv ihre Rechte auf der Gläubigerversammlung wahrnehmen. Wer die Versammlung nicht selbst besuchen kann, sollte unbedingt einen Rechtsanwalt, der frei ist von irgendwelchen Interessenkollisionen, mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel wird Anleihegläubiger der Laurel GmbH vertreten.
Dr. Steinhübel auf der Gläubigerversammlung am 31.08.2015
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel wird nicht nur die Stimmrechte seiner Mandanten auf der Gläubigerversammlung vertreten. Er bietet allen betroffenen Laurel-Anleihegläubigern, die nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können, die Stimmrechtsvertretung auf der Gläubigerversammlung am 31.08.2015 an. Außerdem wird Rechtsanwalt Dr. Steinhübel als gemeinsamer Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) kandidieren. Der gemeinsame Vertreter, der für alle Anleihegläubiger bestellt wird, soll die Sanierung der Laurel GmbH fortführen und die kollektiven Interessen der Anleihegläubiger bewahren.
Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel ist durch seine Promotion ausgewiesener Mittelstandsfinanzierungsexperte. Er vertritt seit vielen Jahren Anleihegläubiger von Unternehmen in der Krise. Als gemeinsamer Vertreter nimmt er z.B. die Interessen von Anleihegläubigern bei der Future Business KGaA wahr. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
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Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Dr. Heinz O. Steinhübel
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