Laurel GmbH: Anleihegläubigerversammlung nicht beschlussfähig
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html Ohne Ergebnis endete die Anleihegläubigerversammlung der Laurel GmbH am 31. August. Die Anleger der Mittelstandsanleihe werden voraussichtlich Ende Oktober zur zweiten Gläubigerversammlung eingeladen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bei der Anleihegläubigerversammlung der Laurel GmbH sollten die Anleger über eine Umstrukturierung der Unternehmensanleihe abstimmen. Die Versammlung war allerdings nicht beschlussfähig, da nicht die erforderliche Präsenz von 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen erreicht wurde. Daher wird es voraussichtlich Ende Oktober eine zweite Versammlung der Anleihegläubiger geben. Diese ist beschlussfähig, wenn eine Anwesenheit von 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen erreicht wird.
Auf Grund wirtschaftlicher Schwierigkeiten möchte die Laurel GmbH die 2012 begebene Unternehmensanleihe umstrukturieren. Die Anleger sollen daher u.a. über eine Laufzeitverlängerung der Anleihe um drei Jahre, eine Aussetzung der Zinszahlung für die laufende Zinsperiode und eine Verringerung der Verzinsung für die kommenden drei Zinsperioden abstimmen. Im Gegenzug könnten nach Unternehmensangaben den Anlegern zusätzliche Sicherheiten gewährt werden – wenn die wirtschaftliche Entwicklung dies zulasse.
Die Unternehmensanleihe weist bei einer fünfjährigen Laufzeit ein Volumen von 20 Millionen Euro auf. Der Zinskupon beträgt 7,125 Prozent p.a.. Die nächste Zinszahlung wäre im November fällig. Die Auszahlung kann das Unternehmen aber wahrscheinlich nicht einhalten.
Die Umstrukturierung der Anleihe soll ein Teil der Unternehmenssanierung der Laurel GmbH sein. Dafür sollen die Anleger aber offensichtlich auch in die eigene Tasche greifen. Ihnen drohen finanzielle Verluste. In dieser Situation können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob das Konzept des Unternehmens eine nachhaltige Sanierung verspricht. Darüber hinaus kann festgestellt werden, ob für die Anleger Ansprüche auf Schadensersatz bestehen und die Forderungen dann auch durchsetzen.
Verschiedene Unternehmensanleihen konnten in den vergangenen Monaten nicht mehr bedient werden. Vielfach haben die betroffenen Anleger dabei Geld verloren. Um dies zu vermeiden, sollten mögliche Schadensersatzansprüche rechtzeitig geprüft werden. Diese können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger hätten auch über die Risiken ihrer Geldanlage umfassend aufgeklärt werden müssen.
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