• 27. Dezember 2024

Kultmarke Ballermann

ByPressemitteilungen

Feb 17, 2015

Ballermann – außeralltägliche Erlebnisse in realen Gemeinschaften

Kultmarke Ballermann

Original Ballermann-Markenlogo

Seit die Marke Ballermann im Jahr 1994, also vor über 20 Jahren(!), erstmals in Deutschland als Marke für Spirituosen (kleine Ballermännchen), Musik und Partyveranstaltungen (Essener Gruga Halle 1995) wahrgenommen wurde, hat sich viel um den Marken-Mythos Ballermann verändert. Aus der einstigen Proll-Marke, die sich als Solche noch im markenlizenzierten Kinofilm Ballermann 6 mit Tom Gerhard (1997) präsentierte, wurde Deutschlands Party- und Eventmarke Nr. 1.

Die Marken „Ballermann“ werden seither durch die Markeninhaber (Familie Engelhardt) und deren Lizenzpartner intensivst genutzt – gerade im Bereich der Party- und Eventsveranstaltung sowie der Musikdarbietungen und Unterhaltungsdienstleistungen! Die omnipräsente Bekanntheit der „Ballermann“-Marken ist allgemein geläufig. So finden sich original „Ballermann“Markenprodukte überall im Handel (s.u.). Die „Ballermann“-Markenprodukte u. -Dienstleistungen treten im Unterhaltungs- und Musiksektor sowie bei Fan-Artikel, Internetdienstleistungen u.v.a.m. in weitem Umfang gegenüber jedermann im Markt auf.

Die ersten Partyveranstaltungen unter den Marken „Ballermann“ sind Mitte der 90er Jahre durchgeführt worden. Seither unzählige Partyveranstaltungen unter der prägenden Bezeichnung „Ballermann“ in ganz Deutschland lizenziert worden. Hinzukommen die ebenfalls weit über 15 Jahre in Deutschland bekannten Discothekenbetriebe „Ballermann 6“ in Düsseldorf und Mülheim a.d. Ruhr.
Weiterhin z.B. die lizenzierte RTL2-TV-Show Ballermann Hits: von 2001 bis 2008 aus dem MegaPark auf Mallorca, von 2009 bis 2010 aus Bulgarien, in 2011 aus Mallorca, Deutschland u. Bulgarien, in 2012 aus Deutschland (Dortmund), Mallorca, Türkei, Bulgarien; TV-Show „Die erfolgreichsten Ballermann Hits aller Zeiten (RTL 2013, Whl. 2014); Veranstaltung von lizenzierten „Ballermann“-Partys im Mega-Park auf Mallorca unter lizenzierter Nutzung des original „Ballermann“-Markenlogos; jährliche Verleihung des Künstlerpreises „Ballermann Award“ – gilt als der „Party-Oscar“ (seit 2006 mit Veröffentlichungen u.a. bei Bild.de u. RTL); Die TV-Musikshow „Ballermann Award“ (2012 und 2013 auf GoldStar TV); der lizenzierte Kinofilm „Ballermann 6“ mit Tom Gerhard aus dem Jahr 1997 (mit ständigen Wiederholungen im deutschen TV); der lizenzierte TV-Spielfilm „Der Ballermann“ (RTL 2013); Veröffentlichungen einer Vielzahl von lizenzierten Tonträgern und Downloadangeboten unter den „Ballermann-Marken“ (allein in 2014 wurden aus den Marken der Klägerin 16 Tonträger im Handel angeboten; u.a. bei ALDI NORD, REWE, PENNY); seit 2002 monatliche Erhebung der „Ballermann Charts“; Spirituosen unter der Marke „Ballermann Kurztrips“ (Altenburger Destillerie); eine lizenzierte Sangria unter der Marke „Ballermann“, die als Saisonartikel in 2012 und 2013 im deutschen Lebensmitteleinzelhandel vertrieben wurde; BALLERMANN RADIO -ein lizenzierter und sehr bekannter Internetradioanbieter (http://www.ballermann-radio.com/); ein lizenzierter TV-Sender www.ballermann-tv.de; das Musiklabel „Ballermann Records“, welches auch bei der GVL unter dem Labelcode 11167 seit 2000 registriert ist; ca. 200 Partyveranstaltungen unter der Bezeichnung „Ballermann“ pro Jahr in Deutschland; ein eigene, lizenzierte Partytour unter dem Titel „Ballermann Party Total“ sowie ein eigenes, lizenziertes Party- und Eventangebot des lizenzierten Internetradios „Ballermann Radio Party“; in Fanartikelshop http://www.ballermann-shirts.de/; ein Reise- und Partyreisenveranstalter „Ballermann Partyreisen“; neue Lizenz für Ballermann-Kinofilm in 2015 vergeben; Buchlizenzen wie z.B. „Schnee am Ballermann“ (VÖ März 2015) u.v.a.m.

Auch die Wissenschaft hat sich zwischenzeitlich mit dem Markenphänomen „Ballermann“ beschäftigt. Dr. Sacha Szabo, ein renommierter Unterhaltungswissenschaftler, hat drei Jahre das (Marken-)Phänomen Ballermann wissenschaftlich untersucht. In Ballermann. Das Buch (Tectum Verlag) kommt Dr. Szabo zu der Erkenntnis, das nur unter dem Dach einer Marke in enger Zusammenarbeit der Ballermann-Markenfamilie „Ballermann“ eine derartige Größe und allgemeine Akzeptanz erlangen konnte, dass heute Ballermann (auch) als im Sinne Hellmanns zu einer idealtypischen Marke wurde. Unter der Marke „Ballermann“ finden, so die wissenschaftliche Analyse, außeralltägliche, individuelle, völlig verschiedene Erlebnisse statt. Nach Hellmann zielen Marken auf eine Anregung. Vorspiegelung, ja Vorgabe von Erlebnismöglichkeiten, die sogar die Chance zur Gemeinschaftsbildung eröffnen (Hellmann, Soziologie der Marke, Frankfurt a. M., 2003, S. 427 – in Ballermann. Das Buch, Szabo, 2011, S. 108, Rdn. 283).

„Ballermann“ ist sogar längst familientauglich geworden: Anfang 2015 wurde in einer bundesweit exklusiven Aktion bei REWE ein Familien-Party-Sampler „Ballermann Hitparade KidsClub“ angeboten. Auf diesem finden sich Musikstücke von Justin Timberlake, Jennifer Lopez, Revolverheld, Shakira, Faitless, u.v.a. internationalen Musikgrößen.

Weiterhin wird seit knapp drei Jahren unter „Ballermann“ ein eigenständiges „Country- & Westernprojekt“ betrieben (s. z.B. www.ballermann-ranch.de), dass von vielen Medien (u.a. RTL) begleitet wird. Auf den Tonträgern von „Ballermann Country“ finden sich Interpreten wie Johnny Cash, Dean Martin, Tom Astor sowie Wolfgang Petry, Hoppereiter oder Jürgen Drews.
Auf der „Ballermann Ranch“ der „Ballermann“-Markeninhaberin finden laufend Veranstaltungen und Reitwettbewerbe sowie kirchliche Feste und Andachten in und um die Ranch eigene Kapelle statt. Dabei sind Kindergruppen genauso eingebunden wie Country-Clubs, Kirchengemeinden, Schützenbrüder u.a.

Tatsächlich steht „Ballermann“ für „außeralltägliche Erlebnisse in realen Gemeinschaften“.
Wer – als ewig Gestriger – noch immer meint, Ballermann stehe für Koma-Saufen, der irrt. Gerade damit hat Ballermann nämlich schon lange nichts mehr gemein. Hiervon kann sich jeder überzeugen, der schon einmal eine der offiziell-lizenzierten Ballermann-Partys besucht hat oder Gast in den echten Ballermann 6 Discotheken in Mülheim oder Düsseldorf war. Ballermann® – die Marke prägt längst ein bestimmtes Lebensgefühl. „Ballermann“ vermittelt Spaß und gute Laune in realen Gemeinschaften – das ist die Markenbotschaft! Ob in der Badehose oder unterm Cowboyhut – Ballermann ist überall!

Die Mit-Mach-Funktion der Ballermann-Marken-Philosophie, welche von den Ballermann-Markenrechteverwertern, der A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH aus dem niedersächsischen Blockwinkel (bei Sulingen), bei allen wirtschaftlichen Verwertungsformen vorgegeben ist, kommunizieren mittlerweile eine Vielzahl vom Ballermann-Markenlizenznehmer unter dem bunten Ballermann-Markenlogo (s.o.).
Die Ballermann-Mit-Mach-Funktion bedeutet auch: Jeder kann mit Ballermann an den Start gehen – jedoch nur mit Lizenz! Vergeben werden die begehrten Ballermann-Lizenzen von der A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH. Daher ist wichtig zu wissen: wer mit dem erfolgreichen Markennamen „Ballermann“ werben will, benötigt hierfür die Lizenz! Dies gilt für die Veranstaltung von Partys, wie für die Herstellung von Merchandisingprodukten gleichermaßen. Dabei sind – und dies wird immer gerne verschwiegen – solche Markenlizenzen für jedermann erschwinglich. Teuer wird es nur dann, wenn die Marke im geschäftlichen Verkehr ohne Lizenz, also widerrechtlich, genutzt wird. Dies müsste eigentlich Jedem einleuchten.

Alle Infos zur Ballermann´s World und der Marke BALLERMANN® gibt es unter:
www.ballermann.de

Eingetragene Markenrechte Ballermann®:

„Ballermann®“, „Ballermann 6®“, „Ballermann 6 Balneario®“, „Ballermann Records®“ und „Ballermann´s World®“, „DIE BALLERMÄNNER®“ sowie der Slogan „alle Mann am Ballermann®“ sind für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen geschützte und eingetragene Marken (DE 2912542, DE 395 20 454, DE 395 32 401, DE 395 41 643, DE 397 20 684, DE 397 48 147, DE 397 48 148, DE 399 77 705, DE 300 66 279, DE 300 75 142, DE 305 34 388, DE 307 57 409; DE 307 80 740, DE 30 2009 005 808; IR 647 500). Informationen zu den Marken und deren Schutzumfang (Waren und Dienstleistungen) können von jedermann kostenlos auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) recherchiert und geprüft werden (http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger). Die Generallizenz an den Ballermann-Markenrechte liegt bei der A. Engelhardt-Markenkonzepte GmbH.

Marken-Kontakt:

A. Engelhardt-Markenkonzepte GmbH
NL Scholen: Marken- & Sportrechte
Blockwinkel 87
27251 Scholen (OT Blockwinkel)
Tel.: +49 (0)4245 3179970
FAX: +49 (0)8031 3179971
E-Mail: [email protected]
Internet: www.markenkonzepte.de oder www.ballermann.de Geschäftsführung: Annette Engelhardt / Handelsregister Traunstein HR B 13926

A. Engelhardt-Markenkonzepte GmbH: Verwaltung und wirtschaftliche Verwertung von eingetragenen Markenrechten und von sonstigen Kennzeichenrechten (z. B. Marken: Ballermann, Longhitter Golf u. a.). Entwicklung von Markenkonzepten und Markenideen; Realisierung von Markenprojekten.

Kontakt
A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH
Annette Engelhardt
Blockwinkel 87
27251 Scholen
04245 3179970
[email protected]
http://www.markenkonzepte.de

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