Medienschaffende müssen ihren Beruf ungehindert ausüben können
Hamburg 10.8.2015
Das Ermittlungsverfahren gegen netzpolitik.org wegen Landesverrats ist eingestellt. Die Berufsverbände DPV und bdfj begrüßen diese Entscheidung, fordern jedoch mit Nachdruck, dass sich eine Strafverfolgung von Journalisten in derartigen Fällen künftig nicht wiederholen darf. Die Veröffentlichung von als vertraulich eingestuften Dokumenten sollte für Berichterstatter nicht unter Strafandrohung stehen. „Hier gilt es für den Gesetzgeber und das Bundesjustizministerium, entsprechende Rechtsvorschriften zu überarbeiten“ fordert die Pressesprecherin der Journalistenverbände DPV und bdfj, Kerstin Nyst, eindringlich.
Aufgrund des hohen Stellenwertes einer Verteidigung der Presse- und Meinungsfreiheit hatten die Berufsorganisationen DPV und bdfj direkt nach Bekanntwerden der Ermittlungen den Betreibern und Mitarbeitern von netzpolitik.org nicht nur sachliche und personelle Hilfe angeboten. Auch eine finanzielle Unterstützung in bis zu fünfstelliger Höhe aus dem Nothilfefond wurde für die Übernahme der Prozessführung bzw. des Prozesskostenrisikos zur Unterstützung zugesichert.
Medienschaffende müssen ihren Beruf ungehindert ausüben können. Die Presse- und Rundfunkfreiheit zu schützen, zu stärken und dafür zu sorgen, dass Journalismus als Teil der freien Meinungsäußerung und als wichtiges Instrument der öffentlichen Meinungsbildung anerkannt und akzeptiert bleibt, ist wesentlicher Teil des Engagements von DPV und bdfj.
Das Journalistenzentrum Deutschland wird durch zwei Berufsverbände getragen. Der DPV Deutscher Presse Verband – Verband für Journalisten, gegründet 1989, ist mit ca. 8.000 Mitgliedern die tariffreie Spitzenorganisation der hauptberuflich tätigen Journalisten. Die bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten ist die größte Interessenvertretung exklusiv für zweitberuflich tätige Journalisten.
Originaltext: Journalistenzentrum Deutschland (für die Trägerverbände DPV und bdfj)
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Kerstin Nyst (Pressesprecherin)
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