• 4. November 2024

Jetzt überlastet auch noch die Einbürgerungsreform die Kommunen

ByJörg

Nov 3, 2024
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Das kommt davon, wenn man im Wolkenkuckucksheim irgendein dummes Zeugs beschließt, ohne sich den Konsequenzen überhaupt bewusst zu sein:

Die Einbürgerungsreform der Ampelkoalition stellt die Kommunen vor enorme Herausforderungen. Wie eine Abfrage der „Welt am Sonntag“ bei den 25 größten Städten zeigt, ist die Zahl der Einbürgerungsanträge binnen zwei Jahren um 50 Prozent gestiegen, mehrere stellten vor allem seit Inkrafttreten der Reform im Juni 2024 einen Anstieg fest.

20 Kommunen nannten konkrete Zahlen: Im Jahr 2022 stellten demnach 81.007 Personen einen Einbürgerungsantrag. Im aktuellen Jahr waren es bereits 122.882. Seit der Einbürgerungsreform hätten sich die Antragszahlen „noch einmal deutlich gesteigert“, teilte ein Sprecher des Berliner Landesamtes für Einwanderung mit. „In der letzten Woche erreichten uns 104 Anträge im Durchschnitt an jedem Tag der Woche. Das ist eine riesige Herausforderung.“

Mit der Bearbeitung kommen die Behörden kaum hinterher, wie bereits vor der Reform befürchtet worden war. Mehr als 217.000 Anträge sind allein in 20 dieser Städte anhängig, mitunter müssen Ausländer Jahre auf einen deutschen Pass warten.

So gaben mehrere Städte an, dass nach Antragstellung 18 Monate Bearbeitungszeit realistisch seien, es werden aber auch deutlich längere Zeiten genannt. „Über acht Monate“ dauere es allein bis zu einem Vorsprechtermin, heißt es in Frankfurt am Main. Dann schlössen sich 14 Monate beim Regierungspräsidium an, bis überhaupt mit der Bearbeitung begonnen werde. Bis dahin vergehen in Bremen, so heißt es dort, mitunter „mindestens 24 Monate“. Besonders herausfordernd ist die Situation in Leipzig. „Derzeit besteht eine Wartezeit von 50 Monaten bis zur Antragstellung“, sagte ein Sprecher.

Rechtlich kann das ein Problem sein. Innerhalb von drei Monaten müsse eine Reaktion der Einbürgerungsbehörde gegenüber dem Antragsteller erfolgen, teilte die Dresdner Ausländerbehörde mit Verweis auf die Verwaltungsgerichtsordnung mit. Entweder seien fehlende Unterlagen oder zu klärende Sachverhalte zu benennen – oder der Antrag sei abzulehnen, wenn die Voraussetzungen nicht vorlägen.

Wenn die Frist nicht gehalten werde, eröffne das „die Möglichkeit zur Erhebung einer Untätigkeitsklage“, heißt es in Dresden, was wiederum einen zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Verwaltungsgerichte verursache und „mit hohen Rechtskosten für die Kommunen“ verbunden sei.

Hans Vorländer, Vorsitzender des Sachverständigenrats für Integration und Migration, übte Kritik am Verhalten mancher Städte. „Manche Kommunen verzögern die Annahme von Einbürgerungsanträgen, um Untätigkeitsklagen entgegenzuwirken“, sagte er der „Welt“. „Diese Klagen werden aber kommen.“ Durch die Reform gebe es „nun äußerst komplexe Rechtsreglungen, die schon für sich genommen zu längeren Verfahren führen werden“.

Seit der Reform müsse zum Beispiel ein erweitertes Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgegeben werden. „Antisemitische Einstellungen sollen nun einer Einbürgerung entgegenstehen, nicht allein strafbare Handlungen. Das muss von den Behörden umfassend nachrecherchiert und bewertet werden. Dabei ist die Unbestimmtheit der Begriffe in höchstem Maße bedenklich. Es wird sicher zu weiteren gerichtlichen Verfahren gegen ablehnende Bescheide kommen.“

Und das natürlich alles wieder auf Kosten der Steuerzahler. Aber Hauptsache, die Statistiken können so gefälscht oder geschönt werden. (Mit Material von dts)

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Author: Rasender Reporter
Journalistenwatch

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