• 26. Oktober 2024

Jagdsaison wird noch etwas verschoben: Bundestagspräsidentin rät zu AfD-Verbotsverfahren erst Ende 2024

ByJörg

Okt 26, 2024
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Damit das Verbotsverfahren gegen die AfD auch erfolgreich ist und rechtzeitig und nicht zu früh oder zu spät, zur nächsten Bundestagswahl durchgezogen werden kann, muss der zeitliche Ablauf genauestens abgesprochen werden. Und deshalb mischt sich jetzt auch die Dame ein:

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas rät, erst Ende des Jahres über einen Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren abzustimmen. „Momentan würde ich eine Abstimmung nicht empfehlen, sondern zunächst die laufenden Prüfungen bis Ende des Jahres abwarten“, sagte die SPD-Politikerin der „taz“ (Samstagausgabe).

Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hatte angekündigt, dass seine Behörde bis zum Ende des Jahres entscheidet, ob die AfD bundesweit rechtsextremer Verdachtsfall bleibt oder als „erwiesen rechtsextrem“ hochgestuft wird.

„Wenn die Verfassungsschutzbehörden belastbare Beweise dafür vorlegen, dass eine Partei aktiv kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgeht, gehe ich davon aus, dass der Bundestag einen solchen Verbotsantrag beschließen wird“, sagte Bas der „taz“ weiter. „Dann muss man dieses scharfe Schwert ziehen.“

In diesem Fall wünsche sie sich, dass der Bundestag ein solches Verfahren nicht allein, sondern möglichst gemeinsam mit Bundesregierung und Bundesrat anstrengt. Eine Gruppe Bundestagsabgeordneter aus verschiedenen Parteien hatte angekündigt, einen Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren in den Bundesatg einzubringen. Initiator ist der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz.

Bas drängt zudem darauf, dass sowohl die neue Geschäftsordnung für den Bundestag als auch das neue Bundestagspolizeigesetz bis Ende des Jahres verabschiedet werden. „Ich habe den Fraktionen vor der Sommerpause konkrete Vorschläge zum Schutz des Parlaments vor verfassungsfeindlichen Einflüssen und Aktionen unterbreitet. Ich habe wenig Verständnis dafür, dass sich das hinzieht“, sagte Bas der „taz“.

Konkret geht es unter anderem um die Überprüfung von Mitarbeitern von Abgeordneten. „Wenn ich im Einzelfall Hinweise darauf habe, dass von jemandem eine Gefahr für die Sicherheit des Hauses ausgehen könnte, hätte ich gern das Recht, beim Verfassungsschutz nachzufragen.“

Das „Netzwerk des Bösen“, das unserer Demokratie den Todesstoß versetzen will,  hat jetzt alle Hände voll zu tun, damit alles klappt. Allerdings müssen vorher noch weiteree Fragen geklärt werden: Was macht man mit den Millionen Wählern, die nach einem Verbot nicht reumütig zur SPD oder den Grünen zurückkehren wollen? Verbietet man ihnen dann das Wählen, oder sperrt sie sogar ein?

Wenn der Faschismus zurückkehrt, wird er nicht sagen, er wäre der Faschismus. Er würde sagen: Ich bin das AfD-Verbotsverfahren. (Mit Material von dts)

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Author: Rasender Reporter
Journalistenwatch

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