Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)
28. April 2015. Das Amtsgericht in Konstanz hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Canada Gold Trust GmbH (CGT) eröffnet. Obwohl die finanziell angeschlagenen CGT-Fonds davon noch nicht direkt betroffen sind, rät der Deutsche Verbraucherschutzing e. V. (DVS) den Anlegern etwaige Schadenersatzansprüche prüfen zu lassen.
Der Verdacht, den die Experten des DVS letzte Woche geäußert hatten, hat sich bestätigt: gegen die CGT wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Die Fonds der Canada Gold Trust GmbH sind nicht direkt von der Insolvenz des Mutterhauses betroffen, allerdings stehen sie finanziell ebenfalls nicht gut da. Wie Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. ( www.dvs-ev.net ) erklärt, würden die Anleger schon seit Monaten auf Ausschüttungen warten. „Zuletzt wurden Anleger dazu aufgefordert, einen Teil ihrer Ausschüttungen zurück zu zahlen, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten“, so Lunderstedt-Georgi. „Die hohen Renditen, die den Anlegern einst in Aussicht gestellt, von mir aber seit jeher bezweifelt wurden, sind nun kein Thema mehr.“ Vielmehr gehe es nun darum mit Rückzahlungen den finanziellen Schaden zu minimieren.
Das Handelsblatt hatte letzte Woche berichtet, dass nur ganz wenige Anleger dieser Aufforderung nachgekommen seien. Wahrscheinlich zweifeln schon jetzt viele daran, dass eine nachhaltige Sanierung der Fonds gelingen kann. „CGT-Anleger wurden in der Vergangenheit immer wieder mit – wie ich finde – recht merkwürdigen Tatsachen konfrontiert“, sagt die DVS-Geschäftsführerin: „Vieles in diesem Unternehmenskonstrukt war undurchschaubar und etliche Unternehmens-Verstrickungen trugen nicht gerade zum Vertrauensaufbau bei den Anleger bei.“ Wahrscheinlich seien die Anleger doch etwas vorsichtiger geworden. Bevor sich ein Investor dazu entschließt, eine Ausschüttung zurück zu zahlen, sollte er prüfen lassen, ob diese Forderung rechtmäßig ist oder ob er sonstige Schadenersatzansprüche geltend machen kann. „Wie immer, sprechen wir hier die Themen fehlerhafte Beratung oder mangelnde Risikoaufklärung an“, sagt die Geschäftsführerin.
Mit dem vorläufigen Insolvenzverfahren erhält die Werbung auf der Homepage des Unternehmens:“Gold ist und bleibt ein sicherer Hafen – zumindest für die Anleger der Fondsreihe Canada Gold Trust“ doch eine ganz andere Bedeutung.
Anleger können sich an den Deutschen Verbraucherschutzring e.V. (DVS) wenden
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat für die Fondsanleger eine Arbeitsgemeinschaft „Canad Gold Trust“ gegründet. Geschädigte Anleger können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen.
Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.).
Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine kostenfreie professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen vermittelten DVS-Vertrauensanwalt.
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.
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