Es zeichnet sich ab, dass die EU-Kommission dieser Praxis ein Ende bereiten wird.
DB Cargo bestätigte einen Bericht der Nachrichtenagentur Reuters, wonach die Kommission den Verlustausgleich durch die Deutsche Bahn, der über einen sogenannten Ergebnisabführungsvertrag geregelt ist, aus Wettbewerbsgründen untersagen wird.
„Im EU-Beihilfeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland im Fall der DB Cargo zeichnet sich eine Lösung ab“, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. „Hierfür soll noch im Laufe diesen Jahres eine Entscheidung der Europäischen Kommission mit Auflagen ergehen.“ Wesentlich für diesen Abschluss sei auch „die zeitnahe Beendigung des Gewinnabführungsvertrags“.
EU-Prüfung läuft seit Anfang 2022
Eine entsprechende Überprüfung dieser Praxis hatte die Kommission Anfang 2022 eingeleitet. Sie steht nun vor dem Abschluss. DB Cargo muss damit künftig finanziell auf eigenen Füßen stehen.
Die Wettbewerbsbehörde räumt der Güterverkehrstochter demnach rund zwei Jahre Zeit ein, um wieder in die schwarzen Zahlen zu kommen. Sie kann jedoch als hundertprozentige Tochter im Konzernverbund der bundeseigenen Bahn bleiben. Bereits geleistete Verlustausgleichszahlungen muss Cargo nicht zurückzahlen.
„Die Bundesregierung, der Vorstand der DB AG und der DB Cargo AG sind sich darin einig, dass die seit Jahren andauernde wirtschaftliche Krise der DB Cargo AG dringend beendet werden muss und dafür akute Maßnahmen notwendig sind“, teilte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) mit.
„Daher wurde ein umfassendes Transformationsprogramm aufgesetzt, das es nun auch mit Blick auf das Beihilfeverfahren konsequent umzusetzen gilt, um eine rechtssichere Zukunft für die DB Cargo AG zu gewährleisten“, hieß es weiter.
DB Cargo steckt mitten in der Transformation
Das Unternehmen befindet sich bereits inmitten einer großangelegten Umstrukturierung, bei der insbesondere in der Verwaltung Stellen abgebaut und Geschäftsbereiche umgestellt werden sollen. Über die Transformation laufen intensive Verhandlungen mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG).
Ein Großteil der Verluste fällt im sogenannten Einzelwagenverkehr an. Dabei werden Ladungen direkt bei den Industriekunden abgeholt und die Waggons auf Rangierbahnhöfen zu langen Zügen zusammengestellt. Am Zielbahnhof werden diese dann wieder auseinander gebaut und die Waggons einzeln weiter transportiert.
Viele Fachleute halten einen wirtschaftlichen Betrieb dieses Angebots für nicht machbar. Die Bundesregierung unterstützt den Einzelwagenverkehr deshalb mit einer Förderung.
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