Hohe Strafen wegen Steuerhinterziehung – Selbstanzeige hilft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Steuerhinterziehung wird hart bestraft. Das Strafmaß reicht von Geldstrafen bis zu Haftstrafen ohne Bewährung. Eine Selbstanzeige kann vor einer Verurteilung schützen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Steuerhinterziehung wird hart bestraft. Dabei reicht eine Geldstrafe oft nicht aus. Zwar gibt es keine genaue Vorgabe für das Strafmaß. Allerdings stellte der Bundesgerichtshof klar, dass schon bei einer Steuerhinterziehung ab 100.000 Euro eine Geldstrafe alleine nicht mehr in Betracht käme. Bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe könne die Freiheitsstrafe auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.
Völlig unabhängig von der Höhe der Steuerhinterziehung kann die Selbstanzeige aber vor einer Verurteilung schützen. Selbst wenn sie fehlschlägt, kann sie sich immer noch wie ein Geständnis strafmildernd auswirken. So kann aus einer Haftstrafe eine Geldstrafe werden oder die Freiheitsstrafe wird doch nur zur Bewährung ausgesetzt. Viel hängt in diesen Fällen von einer effizienten Verhandlungsstrategie ab.
Besser ist es natürlich, dass es erst gar nicht zu einer Verurteilung kommt. Das gelingt, wenn die Selbstanzeige rechtzeitig vor der Entdeckung der Tat durch die Behörden gestellt wird und wenn sie vollständig und fehlerfrei ist. Das hört sich jedoch einfacher an als es ist. Die Anforderungen an die Selbstanzeige sind komplex und für den Laien kaum zu überschauen. Schon bei kleinen Fehlern kann die Selbstanzeige scheitern. Daher sollte sie auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die nötigen Angaben können so in der Regel nicht erfasst werden. Im Ergebnis schlägt die Selbstanzeige dann fehl, weil sie unvollständig ist oder andere Fehler enthält.
Damit das nicht passiert, sollten von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige beauftragt werden. Sie wissen genau welche Angaben die Selbstanzeige umfassen muss und können auch dabei behilflich sein, die nötigen Unterlagen von den Banken zu beschaffen. So steht am Ende eine erfolgreiche Selbstanzeige.
Übersteigt der Hinterziehungsbetrag 25.000 Euro muss der Betroffene zu den Steuerschulden und Zinsen noch einen Strafzuschlag zahlen. Nach Eingang des Geldes droht keine weitere Strafverfolgung mehr.
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