Frankfurt am Main. – Im Zusammenhang mit der Energiewende sind auf Bundesebene in den letzen Jahren mehrere Gesetze zur Effizienzsteigerung und der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger verabschiedet worden. Neben der Stromversorgung geht es dabei vor allem um die Wärmeenergie, also Energie zum Beheizen von Gebäuden.
– Die Energie-Einsparverordnung (EnEV), die das Ziel hat, über eine verbesserte Wärmedämmung und hocheffiziente Heizungstechniken im Neubaubereich möglichst wenig Energie zu verbrauchen.
– Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das bei der Beheizung von Gebäuden einen Mindestanteil regenerativer, also erneuerbarer Energien festschreibt. Auch dieses Gesetz gilt ausschließlich für den Neubausektor.
Für Bestandsbauten – darauf macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam – gibt es derzeit kein bundeseinheitliches Gesetz. Auf Länderebene jedoch sind entsprechende Maßnahmen bereits erfolgt bzw. in Vorbereitung. So zum Beispiel in Baden-Württemberg, wo derzeit das „Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW“ (EWärmeG) überarbeitet wird. Danach soll bei Veräußerung oder im Sanierungsfall bei Bestandswohngebäuden zukünftig 15 (statt bisher 10) Prozent der Wärme mit erneuerbaren Energien abgedeckt werden.
Lokal verfügbar, ökologisch sinnvoll – doch in Stuttgart nicht auf der Agenda
Bei der Wärmeenergie spielt feste Biomasse – vorwiegend in Form von Scheitholz und Holzpellets – eine zentrale Rolle. Als lokal verfügbarer Energieträger kann Holz äußerst ökonomisch und, nicht zuletzt aufgrund kurzer Transportwege, ökologisch sinnvoll genutzt werden. Als weiterer Pluspunkt kommt die regionale Wertschöpfung hinzu.
Im baden-württembergischen Gesetzentwurf des EWärmeG sind bestimmte Einzelraumfeuerungsanlagen – nämlich Raumheizer (Kaminöfen) – ausgeschlossen. Damit werden die überwiegenden Anwendungsbereiche dieser interessanten Form der Energiegewinnung durch einen regenerativen Rohstoff mutwillig unterdrückt, was nicht nur zur Einschränkung des Wettbewerbs führt, sondern auch die Klimaschutzziele der Bundesregierung konterkariert.
Bewährte Technologien sollten nicht willkürlich ausgeschlossen werden
Bei Christiane Wodtke, Präsidentin des HKI und gleichzeitig als Unternehmerin in Baden-Württemberg unmittelbar von diesem Vorhaben betroffen, stößt das auf Unverständnis: „Die gesamte Produktpalette moderner Feuerstätten ist geeignet, die Anforderungen des Gesetzes vollständig zu erfüllen. Sollte es zum Ausschluss bestimmter Gerätetypen kommen, blieben bewährte Heiz-Technologien willkürlich ausgeklammert, die in besonderer Weise geeignet wären, die Energiewende gelingen zu lassen. Zudem geht dies an den Interessen der Verbraucher vorbei.“
Moderne Feuerstätten mit effizienter Verbrennungstechnik – also Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine – sind dank geringer Emissionen und eines hohen Wirkungsgrades ihren Vorläufermodellen weit überlegen. Das gilt in besonderem Maße für Geräte mit Speicherfunktion sowie Systeme mit integriertem Wasser-Wärmetauscher zum Anschluss an die Zentralheizung. Der HKI appelliert daher an die Verantwortlichen im Südwesten, ihre bisherige Planung in diesem Punkt zu überdenken.
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Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V. vertritt die Interessen der Hersteller von Großküchengeräten sowie häuslicher Heiz- und Kochgeräte. Beide Herstellergruppen sind in separaten Fachverbänden organisiert, die sich in gerätespezifische Fachabteilungen untergliedern. Zurzeit vertrauen rund 150 Mitglieder den Leistungen des Verbandes.
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