Anabel Schunke gehört zu den prominenten kritischen Stimmen in den sozialen Medien, welche die existenzbedrohende Migrationspolitik in diesem Land angeprangert. Diese Kritiker werden von dieser Regierung offen diffamiert und verfolgt. In einem Post aus dem Jahr 2022 kritisierte Schunke den Lebensstil eines „großen Teils“ der in Deutschland lebenden Sinti und Roma. Sie kritisierte damals, dass sich „ein großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland“ durch Steuerbetrug, Schulpflichtverweigerung, Diebstahl und Unordnung „selbst aus der zivilisierten Gesellschaft“ ausschließen würde. Außerdem, so Schunke, würde ein großer Teil derartiger Bevölkerungsgruppen „als Mietnomaden von Wohnung zu Wohnung ziehen“. Und „wer das benennt, wird von der eigenen Innenministerin des neu erfundenen ‚Antiziganismus‘ bezichtigt“, erklärte die Journalistin damals. „Wie jedwede andere Kritik an einer jahrzehntelang völlig fehlgeleiteten Zuwanderungspolitik soll auch diese unter dem Rassismusvorwurf erstickt werden. Als Deutscher bist du damit mittlerweile nicht mehr als ein Zahlsklave im eigenen Land, der alles hinnehmen muss, was ihm vorgesetzt wird“, schloss Schunke in ihrem Post. Schunke untermauerte ihre Argumentation „mit zahlreichen Artikeln“ und erinnerte Staatsanwaltschaft daran erinnerte, sie habe nicht von einer Bevölkerungsgruppe, sondern einem großen Teil der Sinti und Roma gesprochen.,
Eine Staatsanwältin aus Göttingen beantragte einen Strafbefehl gegen sie, der zunächst von einem Amtsrichter im niedersächsischen Goslar abgelehnt wurde und argumentierte, bei dem Beitrag würde es sich um eine zulässige Kritik, die sich auch gegen die Innenministerin Faeser richtete, im Rahmen der Meinungsfreiheit handeln.
Die anklagende Staatsanwältin wollte das indes nicht akzeptieren und legte Beschwerde ein. Das Landgericht in Braunschweig dann wies den Amtsrichter daraufhin an, erneut über den Antrag zu entscheiden. Dem Strafbefehl wurde diesmal brav und devot recht gegeben. Der selbe Richter, der den Antrag zuvor noch abgelehnt hatte verdonnerte Schunke zu 3.600 Euro, also 60 Tagessätze zu je 60 Euro.
Schunke wiederum legte Beschwerde ein, die abgelehnt wurde. Die Göttinger Staatsanwältin übergab den Fall daraufhin, der von einem Kollegen aus Braunschweig übernommen wurde. Der erhöhte die geforderte Geldstrafe grundlos auf 120 Tagessätze. Nun wurde die Journalistin wegen Volksverhetzung verurteilt. Auch dafür fehlte laut Schunke jegliche Begründung. Gemeinsam mit ihren Anwälten hat sie sich deshalb entschieden, Berufung einzulegen.
Mehr als nur “brisant”: Die zuständige oberfleißige Staatsanwältin, der Schunke in ihrem Prozess ausgesetzt war, ist ganz zufällig auch bei der Denunziantentruppe “Zentralstelle für Hasskriminalität im Internet (ZHIN)” tätig, die Schunke angezeigt hat.
Nachfolgend der X-Posts von Anabel Schunke zu Dokumentationszwecken in der ungekürzten Originalfassung zum Nachlesen:
Ich habe lange mit mir gerungen, ob ich öffentlich etwas zu meinem Fall sagen soll. Als jemand, der nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, der nicht mal die Nerven hätte, eine Kaugummi-Packung im Drogeriemarkt zu klauen, ist so ein Strafverfahren auch für die Psyche schon…
— Anabel Schunke (@ainyrockstar) August 9, 2024
(SB)
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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch