Sie wollen es nicht und sie machen es auch nicht. Im Gespräch mit Alexander-Wallasch.de stellt Heiko Teggatz, Gewerkschaftsboss der Bundespolizei, unmissverständlich klar, dass es keine Debatte im Bundestag braucht. Die Innenministerin könne jederzeit anordnen, sofort an den Grenzen zurückzuweisen.
Die CDU hatte im Vorfeld im Innenausschuss eine Debatte darüber beantragt – das ist die übliche Vorgehensweise – aber die Vertreter der Ampel im Ausschuss haben vehement verhindert, dass der Antrag der CDU auf die Tagesordnung im Bundestag kommt. Ein Antrag im Übrigen, wie eine Kopie fast gleichlautender Anträge der AfD der letzten Jahre.
Gegenüber dem Oppositionsführer CDU ist die Reaktion der Ampel ein Eklat: Die Ampelvertreter im Ausschuss wollten unter anderem verhindern, dass FDP-Abgeordnete mit der CDU stimmen und damit die Ampel auf an den Rand der Klippe bringen.
Das Grundproblem allerdings: Viele Bürger können gar nicht verstehen, um was es hier eigentlich geht. Merkel-CDU und Ampel ist es gelungen, den Eindruck zu erwecken, dass die illegalen Massenmigration unvermeidbar, gottgegeben und ein Naturereignis sei.
Heiko Teggatz erklärt im Gespräch mit Alexander Wallasch, worum es tatsächlich geht.
Im Innenausschuss kam es zu einem Eklat, weil Vertreter der Ampel-Parteien einen Antrag der CDU verhindert haben, die im Bundestag eine Grenzschließung für Asylmigranten debattieren wollten …
Dazu äußerste sich auch Friedrich Merz in einem öffentlichen Statement. Es soll eine Vereinbarung gegeben haben, dass sich der Deutsche Bundestag mit der Thematik befasst, ob und in welchem Umfang an den Grenzen zurückgewiesen wird.
Ich habe schon immer gesagt, dass all diejenigen, die über einen sicheren EU-Staat nach Deutschland einreisen, zurückgewiesen werden. Das sollte nun im Schulterschluss mit der FDP passieren, mit Wolfgang Kubicki und anderen.
Über den Antrag der CDU, die Grenzen für Asylmigranten zu schließen, haben viele gestutzt, weil sie meinten, das habe Nancy Faeser schon begonnen. Das scheint mir das große Missverständnis: Die Bundeszentrale für politische Bildung hat dazu jüngst einen Text veröffentlicht und eine Erklärung versucht: Besagte Faeser-Grenzkontrollen finden in der Regel an Verkehrsstraßen, Bundesautobahn und Bundestraßen statt, nicht am Schlagbaum …
Ich habe der Unionsspitze damals empfohlen, so zu verfahren, dass zunächst mal alle, die diese Republik über einen sicheren Drittstaat oder einem anderen EU-Staat erreichen, an der Grenze zurückgewiesen werden. Und zwar so lange, bis ein Gericht eine gegenteilige Auffassung hat.
Aber das muss ja direkt an der Grenze passieren, denn etwa Österreich nimmt ja solche, die aus dem deutschen Binnenland kommen, gar nicht zurück …
Das macht aber nichts. Denn wenn wir dokumentieren können, dass diese Menschen aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland eingereist sind, dann sind auch das Dublin-Fälle. Sie muss gar nicht in Österreich registriert sein. Wenn wir belegen können, dass sie über Österreich nach Deutschland gekommen sind, dann ist Österreich nach dem Dublin-Verfahren in der Pflicht diese Menschen zurückzunehmen, auch wenn keine Registrierung erfolgt ist. Da können sie sich auf die Hinterbeine stellen.
Die werden natürlich immer sagen – so wie die Italiener das ja auch machen – die kommen nicht von uns, wir nehmen sie euch nicht ab. Aber das ist die andere Geschichte. Rein rechtlich gesehen ist so eine Zurückweisung möglich.
Dennoch bleibe alles Theorie. Denn dafür bräuchte es Asylhaftplätze, um diese Illegalen bis zur Ausreise oder Abschiebung festzusetzen …
Im Moment ja. Denn die Fakten sind jene, dass wir im Jahr 2023 ca. 50.000 Dublin-Fälle gehabt haben. Also Fälle, wo der sogenannte Eurodac-Treffer vorhanden war, sprich, eine Registrierung im europäischen Asylsystem.
Heißt das, dass diese Registrierung mittlerweile ein stückweit funktioniert?
Wir hatten in Deutschland im vergangenen Jahr 380.000 Erstanträge auf Asyl hatten und davon waren nur 50.000 überhaupt irgendwo registriert worden. Das ist ja ein verschwindend geringer Anteil. Aber dennoch: Wir werden ja nicht mal diesen verschwinden geringeren Anteil wieder los an jene Länder, die die Registrierung vorgenommen haben. Warum ist das so? Weil entweder deutsche Gerichte untersagen, dahin zurückzuführen. Oder aber die Staaten selber die Rückübernahme ablehnen.
Wir haben von den 50.000 um die 27.000 Rückübernahme nach Dublin angeboten. Und nur 14.000 tatsächlich überstellt. Da stelle ich mir dann ernsthaft die Frage: Wer hält sich hier nicht an europäische Regeln? Wir, die wir sagen, wir haben eine Schmerzgrenze erreicht, wir machen jetzt Grenzkontrollen? Oder jene Staaten, die eigentlich verpflichtet wären, die Menschen wieder aufzunehmen?
Nach der EU-Gesetzgebung scheint es allerdings relativ einfach zu sein: Deutschland erklärt ein Problem im Inneren und es gelten wieder nationale Reglungen. Oder habe ich das falsch verstanden?
Deshalb habe ich die ganze Zeit immer Grenzkontrollen gefordert. Nochmal: In dem Moment, wo ich die Grenzen zu den Anrainerstaaten notifiziert habe – also Grenzkontrollen angeordnet habe – so wie jetzt geschehen …
… aber das sind doch immer noch keine Grenzkontrollen direkt an der Grenze, oder doch?
Ja. Aber wenn ich das getan habe, greift in der Umsetzung des Grenzschutzes – und zwar allumfassend, nicht nur stationär, sondern auch an der grünen Grenze – nationales Recht. Damit überwiegt unser Asylgesetz und unser Aufenthaltsgesetz gegenüber europäischen Richtlinien.
Und dann darf ich nach Auffassung der Bundesrepublik Deutschland direkt an den Grenzen zurückweisen, weil die Menschen noch nicht eingereist sind. Und ich darf auch jemanden zurückschieben, der über die grüne Grenze kommt. Das steht so glasklar im Paragraph 18 Asylgesetz.
Was ist mit der ernsthaften Bedrohung der inneren Sicherheit, die hier vorliegen muss um zu nationalem Recht zurückzukehren? Ist das schwierig zu konstruieren? Warum wurde das noch nicht gemacht?
Die Gefahr für die innere Sicherheit liegt in dem Moment schon vor. Oder sie ist bereits damit begründet, dass überhaupt Grenzkontrollen angeordnet werden. Ich muss gar keinen Schritt weitergehen. Das, wovon die Union redet, das ist der sogenannte Notstand der inneren Sicherheit. Aber auch den kann ich aufgrund der Lage, die wir haben – denken Sie nur an eine terroristische Bedrohungslage – der EU gegenüber ohne Probleme begründen.
Aber das wäre die Ultima Ratio. Der erste Schritt ist die Feststellung, dass aufgrund der extrem hohen Migrationslage nach Deutschland die innere Sicherheit in Gefahr ist. Das ist der Grund, warum Nancy Faeser jetzt die Grenzkontrollen erfunden hat, die ich ihr schon vor drei Jahren empfohlen habe. Das ist schon mal der erste Schritt, meinen Kolleginnen und Kollegen eine Rechtsgrundlage an die Hand zu geben, die es erlaubt, an den Grenzen zurückzuweisen.
Jetzt muss der zweite Schritt gegangen werden. Und zwar der, dass man sagt, man beschränkt sich bei den Zurückweisungen nicht nur auf den Personenkreis, der kein Asylantrag stellt oder schon mit der Wiedereinreise belegt ist, sondern man schaut ins nationale Recht hinein.
Im Paragraph 18 Asylgesetz steht im Absatz 2, dass jeder, der über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland kommt und einen Asylantrag stellt, zurückzuweisen oder zurückzuschieben ist. Warum? Weil der Asylantrag offenkundig unzulässig ist, da in Deutschland immer noch das Grundgesetz Vorrang hat vor allen anderen Gesetzen, und das steht in Artikel 16a exakt genau so.
Ich stelle mir die Frage, warum ein deutscher Bundestag darüber abstimmen muss, ob nationales Recht angewandt wird oder nicht.
Das könnte die Innenministerin quasi von sich aus anordnen?
Genau.
Das heißt, dass auch die CDU hier übers Ziel schießt, weil es dem Bundestag dafür theoretisch gar nicht bräuchte, wenn die Bundesinnenministerin nur ihre Arbeit machte?
So ist es! Und wenn die Bundesinnenministerin genau das auch anordnen würde, nämlich jeden zurückzuweisen, der über einen sicheren Drittstaat Deutschland erreicht, dann kann die Bundespolizei das solange durchziehen, bis das entweder von einem Gericht bestätigt ist oder von einem Gericht aufgehoben wird.
Da wäre ich dann allerdings gespannt auf die Begründung der Gerichte, wenn die sowas aufheben sollten, vor dem Hintergrund, dass Deutschland die Karte gezogen hat Grenzkontrollen einzuführen und damit erklärt hat, dass die innere Sicherheit in Gefahr ist.
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte kann die Maßnahmen der Bundesregierung prüfen. Prüfen, ob tatsächlich die innere Sicherheit in Deutschland gefährdet ist. Das braucht seine Zeit. Und in der Zeit handeln meine Kolleginnen und Kollegen, wenn die Ministerin das dann endlich anordnen würde, so wie es nationales Recht vorsieht.
Aber das bleibt alles Theorie, weil wir nicht genug Haftplätze haben?
Wir haben in Deutschland 800 Abschiebeplätze, von denen wir gerade einmal 400 nutzen können. Wir hatten im letzten Jahr 127.000 Feststellungen unerlaubter Einreisen an den Landgrenzen. Dass das nicht reicht, ist sonnenklar.
Aber dennoch bekäme die Bundespolizei die Kompetenz, im Rahmen der Aufgabe einer Grenzbehörde von vornherein Asylanträge als offenkundig unzulässig zu deklarieren und somit ein Asylverfahren gar nicht erst möglich zu machen. Das heißt, die Personen würden allesamt eine Aussetzung der Abschiebung bekommen für den Fall, dass nicht genügend Abschiebehaftplätze da sind und gar nicht erst in ein Verfahren kommen.
Das klingt jetzt so, als würden sie nochmal Horst Seehofer bestätigen, der von einer „Herrschaft des Unrechts“ sprach …
Ich hatte Horst Seehofer zum Ende der letzten Legislaturperiode genau dazu aufgefordert. Da ist aber leider nicht mehr gehandelt worden, weil diese Bundesregierung zu der Zeit, als Lukaschenko die armen Menschen durch die weißrussischen Urwälder getrieben hat, nur noch geschäftsführend im Amt war und keine Entscheidung mehr getroffen werden sollte.
Das heißt, wenn jetzt die CDU Grenzschließungen für Asylmigranten fordert, der Innenausschuss das abschmettern kann, dann dauert es wieder ein halbes Jahr – solange kann der Innenausschuss das zurückhalten – bis es tatsächlich im Bundestag debattiert wird, wo Sie allerdings sagen, dass das gar nicht notwendig sei, weil die Bundesinnenministerin gar nicht die Genehmigung des Bundestags dafür braucht?
Genauso ist es. Hier geht es um die Frage einer Rechtsauslegung. Hier geht’s nicht um neue Gesetze. Darf ich an den deutschen Binnengrenzen, wenn Grenzkontrollen angeordnet sind, jeden zurückweisen oder nicht? Das ist eine Frage, die kann die Bundesinnenministerin in ihrer Rechtsauslegung umsetzen. Dafür brauche ich keine Abstimmung im deutschen Bundestag. Und diese Rechtsauslegung hat so lange Bestand, bis ein Gericht im schlimmsten Fall eine andere Rechtsauslegung feststellt. Dann muss man das wieder ändern.
Aber bis dahin könnte man das ohne Probleme und ohne große Abstimmung machen. Man muss es wollen, und das will unser Bundesinnenministerin schlichtweg nicht.
Danke für das Gespräch!
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Author:
Alexander Wallasch