HCI Shipping Select XVII: MS Emily C verkauft
http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Der Mehrzweckfrachter MS Emily C aus dem Flottenfonds HCI Shipping Select XVII wurde offenbar verkauft. Die Anleger gehen vermutlich leer aus.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus HCI Capital legten den Flottenfonds HCI Shipping Select XVII Anfang 2006 auf. Der Dachfonds investierte in die MS Hammonia Majesty, MS Emily C, MS Stadt Solingen, MS Lake St. Clair und MS Hellespont Triumph. Für die Gesellschaften der MS Hammonia Majesty und MS Hellespont Triumph wurde schon 2012 Insolvenz angemeldet. Nach dem Verkauf der MS Emily C sind damit nur noch zwei Schiffe unter Fahrt. Das dürfte die wirtschaftliche Situation des Fonds nicht erleichtern.
Der Verkauf der MS Emily C reiche nur aus, um die Verbindlichkeiten zu decken, berichtet „Fonds professionell“ online. Für die Anleger wird vom Erlös vermutlich nichts übrig bleiben. Wirtschaftliche Schwierigkeiten sind für die Anleger des HCI Shipping Select XVII nicht neu. Nach wie vor haben sie aber auch die Möglichkeit, sich von ihrer Beteiligung zu trennen und Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Dazu können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Schiffsfonds wurden regelmäßig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen beworben. Die Realität sah aber häufig ganz anders aus. Das zeigt sich schon durch die hohe Zahl an Insolvenzen bei Schiffsfonds, bei denen Anleger viel Geld verloren haben. Denn sie haben mit den Fondsanteilen in der Regel unternehmerische Beteiligungen erworben. Damit sind nicht nur die Aussichten auf Rendite, sondern auch Risiken verbunden. Für die Anleger kann am Ende der Totalverlust der Einlage stehen. Dennoch wurden Schiffsfonds erfahrungsgemäß auch immer wieder an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die z.B. in ihre Altersvorsorge investieren wollten. Die Risiken wurden in den Beratungsgesprächen häufig nur unzureichend dargestellt oder ganz verschwiegen. Solch eine fehlerhafte Anlageberatung kann Schadensersatzansprüche begründen.
Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen. Das Verschweigen der Kick-Backs kann ebenfalls zu Schadensersatzansprüchen führen.
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