HCI Shipping Select XV: Mehrzweckfrachter MS Jill C verkauft – Anleger gehen leer aus
http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Der Mehrzweckfrachter MS Jill C aus dem Flottenfonds HCI Shipping Select XV wurde verkauft. Der Erlös reicht aber nur, um die Verbindlichkeiten zu decken. Die Anleger gehen vermutlich leer aus.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Verkauf der MS Jill C ist der zweite Verkauf aus dem Schiffsfonds HCI Shipping Select XV innerhalb weniger Wochen. Zuvor wurde der Mehrzweckfrachter MS Hammonia Revolution veräußert. Die Übergabe des Schiffes an den Käufer soll im Juli erfolgen. Die MS Jill C wurde bereits an den Käufer übergeben. Der Erlös werde voraussichtlich die Verbindlichkeiten und nachlaufenden Kosten der Schiffsgesellschaft decken, Rückflüsse an die Anleger seien aber nicht zu erwarten, berichtet „Fonds professionell“ online unter Berufung auf ein Schreiben des Fondsinitiators HCI Capital. Bei beiden verkauften Schiffen waren zuvor die Restrukturierungsmaßnahmen gescheitert.
HCI hatte den als Dachfonds konstruierten HCI Shipping Select XV im Jahr 2005 aufgelegt. Ursprünglich investierte der Fonds in sieben Schiffe: MS Apulia, MS MarCatania, MS Helmut Rambow, MS Jill C, MS Hammonia Revolution (ehemals MS Beluga Revolution), MS Pacific Castle und MS GasChem Snow. Für die Gesellschaft des Containerschiffs MS MarCatania musste bereits 2009 Insolvenzantrag gestellt werden und ein Jahr zuvor war der Frachter MS Pacific Castle verkauft worden. Nach den zwei weiteren Verkäufen sind nur noch drei Schiffe für den Fonds unter Fahrt.
Die wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft dürfte dadurch nicht einfacher werden und die der Anleger auch nicht. Sie müssen finanzielle Verluste befürchten. Allerdings haben sie auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.
Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken von Schiffsfonds informiert werden müssen. Ebenso hätten die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Wurden diese sog. Kick-Backs oder die Risiken verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
Allerdings droht bereits Verjährung. Daher sollten die Anleger nicht mehr lange warten, um ihre Forderungen durchzusetzen.
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