Hansa Treuhand HT Flottenfonds III: MS Merkur Bay offenbar verkauft
http://www.grprainer.com/Hansa-Treuhand-Schiffsbeteiligungs-GmbH-Co-KG.html Das Vollcontainerschiff MS Merkur Bay aus dem Hansa Treuhand Flottenfonds III wurde offenbar verkauft. Eine drohende Insolvenz soll abgewendet worden sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Hansa Treuhand Flottenfonds III wurde 2004 aufgelegt und investierte als Dachfonds in die Vollcontainerschiffe MS Merkur Bay, MS HS Beethoven und den Tanker MT HS Tosca. Wie das „fondstelegramm“ berichtet, wurde das Containerschiff MS Merkur Bay nun offenbar verkauft. Allerdings deutlich unter Wert. Auch mit der finanzierenden Bank sei eine Einigung erfolgt, so dass eine drohende Insolvenz abgewendet werden konnte.
Der Hansa Treuhand Flottenfonds III ist nicht zum ersten Mal in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Das bekamen auch die Anleger schon zu spüren, die auf Ausschüttungen ganz oder teilweise verzichten mussten. Auch sollen bereits ausgezahlte Ausschüttungen schon von den Anlegern zurückgefordert sein. Nun stand der Fonds offenbar trotzdem vor der Insolvenz. Ob diese durch den Verkauf des Schiffes nachhaltig abgewendet werden konnte, ist ungewiss. Denn die Handelsschifffahrt befindet sich nach wie vor in schweren Zeiten.
Anleger, die die weitere Entwicklung nicht tatenlos abwarten möchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Auch die Rückforderung von Ausschüttungen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht in jedem Fall berechtigt.
Ansprüche auf Schadensersatz können beispielsweise durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn mit den Fondsanteilen erwerben die Anleger in der Regel unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken. Die Risiken können bis zum Totalverlust der Einlage führen. Daher hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist dies häufig nicht geschehen. Stattdessen wurden Schiffsfonds auch an betont sicherheitsbewusste Anleger vermittelt.
Darüber hinaus können Schadensersatzansprüche auch entstanden sein, wenn die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen verschwiegen haben. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offen gelegt werden.
Da die Forderungen schon bald verjährten könnten, sollten Anleger nicht lange warten, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
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