(Mynewsdesk) Packesel Pkw auf großer Urlaubsfahrt – die Grenzen der erlaubten Zuladung sind schneller überschritten, als mancher glaubt Wohl dem, der im Urlaub mit großem Van oder noblem SUV verreist. Bei Zuladungen zwischen 650 Kilogramm bis über eine Tonne darf die Familie nach Herzenslust einpacken, ohne dass die vielseitigen Dickschiffe so leicht an ihre Grenzen kämen. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung warnt allerdings davor, die Ladekapazitäten im Pkw-Bereich und bei kleineren SUV zu überschätzen. Auf den ersten Blick gelten zwar auch in der Klasse vom Kompaktauto bis zum Kombi ganz ordentliche Grenzwerte. Zwischen 450 und 550 Kilogramm können üblicherweise zugeladen werden. Doch diese Werte gelten häufig nur auf dem Papier.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1, besser unter dem alten Namen Fahrzeugschein bekannt, sollte eigentlich Klärung schaffen. Zulässiges Gesamtgewicht minus Leergewicht, in dem bereits 75 Kilogramm für den Fahrer enthalten sind, ergibt die maximal mögliche Zuladung für Mitfahrer und Gepäck. Die entsprechenden Zahlen verbergen sich in dem nicht gerade übersichtlichen Dokument hinter den Bezeichnungen F.1 beziehungsweise F.2 fürs Gesamtgewicht und hinter dem Buchstaben G fürs Leergewicht.
60 Kilo Koffer für vier Personen und schon überladen In der Praxis freilich kann das tatsächliche Leergewicht, bedingt durch entsprechende Ausstattungsextras, auch deutlich höher liegen. Die Automobilhersteller nennen da in den Bedienungsanleitungen bei einem Mittelklassefahrzeug schon mal eine Bandbreite von 200 Kilogramm und mehr. So bleiben von den ursprünglich durchschnittlich 500 Kilo Zuladung eines Pkw vielleicht nur 300 Kilo übrig. Wollen jetzt zusammen mit dem Fahrer noch drei halbwegs normalgewichtige Erwachsene à 80 Kilogramm verreisen, schlagen die mit 240 Kilo zu Buche. Verbleiben sage und schreibe noch 60 Kilo Freigepäck für vier Personen. Das ist weniger, als man üblicherweise auf Flugreisen mitnehmen darf!
Die GTÜ rät daher: Vor Urlaubsfahrten mit großem Gepäck vorsichtshalber erst mal das eigene Auto wiegen. Öffentliche Waagen gibt es in fast jeder Gemeinde. Die Adressen finden sich im Internet oder bei den Gemeindeverwaltungen. Volltanken zu wenigstens 90 Prozent nicht vergessen, denn auch der Sprit zählt dazu! Nur so lässt sich korrekt ermitteln, wie viel tatsächlich eingeladen werden darf. Dabei hat im Übrigen schon so mancher Wohnmobilfahrer erkennen müssen, dass auch er eigentlich leer schon fast voll ist. Einbauten und Zusatztanks im rollenden Eigenheim erhöhen nämlich das Fahrzeug-Eigengewicht zum Teil drastisch.
Dach- und Heckbeladung mit eigenen Grenzwerten Es geht freilich nicht nur ums Gesamtgewicht, sondern auch darum, wie viel man auf den Dachträger oder die Anhängerkupplung respektive die Heckklappe packen darf, wenn Dachkoffer und Sportgeräte mit auf die Urlaubsreise sollen. Die GTÜ empfiehlt in diesem Fall vor der Beladung einen Blick in die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs. Gewichtsgrenzen für Dach und Heck finden sich nämlich nicht in den Fahrzeugpapieren, sondern in der Regel nur in der technischen Datensammlung der Betriebsanleitung.
Auch hier gilt: Die Limits liegen oft unter den Erwartungen. Maximale Dachlasten für Pkw betragen typischerweise zwischen 50 und 75 Kilo. Da sind im Zweifel inklusive des Radträger-Eigengewichts sogar schon zwei Fahrräder zu viel. Kein Problem. Was nicht aufs Dach passt, kommt eben auf die Anhängerkupplung beziehungsweise die Heckklappe. Auch da raten die Experten der GTÜ zur Vorsicht. Wer seine Räder mittels spezieller Systeme auf der Anhängerkupplung transportieren will, darf die sogenannte Stützlast nicht überschreiten. Typische Werte liegen hier um 75 Kilogramm. Zumindest beim Transport von mehreren der mittlerweile so beliebten E-Bikes kann es da zu Problemen kommen. Denn die bringen je nach Modell um 25 Kilo auf die Waage, zu denen noch das Eigengewicht des Trägers von bis zu 25 Kilo hinzuzurechnen ist.
Bleibt als letzte Alternative der Bike-Transport an der Heckklappe mit auf den ersten Blick scheinbar unerschöpflichen Zuladungsmöglichkeiten. Was zählt, ist in diesem Falle das Gewicht, das auf die Hinterachse drückt. Maximal zulässig ist häufig rund eine Tonne. Das steht in der Zulassungsbescheinigung unter Punkt 7.2. Doch sollte man bedenken, dass darin bereits das auf der Hinterachse lastende Fahrzeugeigengewicht enthalten ist. Im Ernstfall verkraftet mithin auch die Heckklappe nicht mehr Zuladung als Dach oder Anhängerkupplung.
Stuttgart, den 30. Juni 2015
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