• 25. November 2024

GSB Gold Standard Banking: Josip Heit im Interview zum Tag des Grundgesetzes

ByPressemitteilungen

Mai 25, 2020

GSB Gold Standard Banking: Josip Heit im Interview zum Tag des Grundgesetzes

GSB Gold Standard Banking: Josip Heit im Interview zum Tag des Grundgesetzes

Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ wurde am 23.05.1949 verkündet. Dieser Tag ist also die Geburtsstunde der wichtigsten Verfassung Deutschlands und wird in jedem Jahr als Ehrentag begangen. Seitdem 23.05.1949 wird am „Tag des Grundgesetzes“ an die 197 Artikel der deutschen Verfassung erinnert.
Der Tag des Grundgesetzes gilt als Beispiel für die erfolgreiche Re-Demokratisierung eines Landes auf unsere Planeten, weshalb wir die deutsche Wirtschaft zu diesem Tag befragten und von Josip Heit als Vorstandsvorsitzenden der GSB Gold Standard Banking Corporation AG wissen wollen, was er über diesen Tag weiß?

Herr Heit, Sie sind Rohstoffexperte und Vorstandsvorsitzender eines Konzerns, beschäftigen Sie sich mit dem Grundgesetz und was wissen Sie darüber?
Josip Heit: „Nun die Wirtschaft hat nur sehr wenig Zeit sich mit Politik zu befassen, zumal Wirtschaft und Politik zwei verschiedene Schuhe sind, aber Ja, selbstverständlich kenne ich das Grundgesetz und bin stolz in einem so sicheren Land wie der Bundesrepublik Deutschland, auch gerade zu Zeiten der Coronavirus-Pandemie, leben zu dürfen und freue mich jeden Tag über die Errungenschaften der deutschen Demokratie. Überdies habe ich nachgerechnet, das Grundgesetz ist heute genau 3705 Wochen alt oder jung, wie man es sehen will und es gehört auch heute, nach 71 Jahren, zu den wohl fortschrittlichsten Verfassungen unseres Planeten.

Ich halte es hierbei mit der von mir verehrten Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, welche gerade in der aktuellen Krisenzeit am Wochenende sagte, das die Bundesregierung es sich mit den Beschränkungen von Grundrechten nicht einfach macht. Kanzlerin Merkel sagt auch für mich nachvollziehbar, die Einschränkungen sollen sie so kurz wie möglich sein. Sie sind notwendig, und das hat Bundeskanzlerin Merkel auch immer wieder begründet, weil sie sich für die Würde der Menschen verantwortlich fühlt, so wie es im Artikel 1 des Grundgesetzes gesagt wird. Die Corona-Pandemie stelle die Gesellschaft vor besondere Herausforderungen, was auch wir in wirtschaftlicher Hinsicht als Konzern spüren, es ist vielleicht die größte Herausforderung seit 71 Jahren. Umso wichtiger ist es jedoch, die Prinzipien des Grundgesetzes zu achten.

Seit 2011 agiert die GSB AG als weltweite Holdinggesellschaft mit Fokus auf einzigartige/reine Mineralien und Metalle. Mit unserem weltweit vernetzten Vertriebssystem für Industriemineralien und -metalle in über 120 Ländern garantieren wir jederzeit eine Versorgung in höchster Qualität. Die Rohstoffe werden in unseren eigenen Werken und LBMA-Raffinerien zu höchster Qualität veredelt. Umso wichtiger ist es, sich jeden Tag bewusst zu sein, was die Väter des Grundgesetzes für alle Bürger wollten, Frieden, Fortschritt und eine sichere Zukunft, als ein der wichtigsten Demokratien der Welt.“

Herr Heit, wie stehen Sie zum Thema Coronavirus-Lockdown und Grundgesetz am Gedenktag des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland?
Josip Heit: „Es gilt eine Überforderung des Gesundheitssystems verhindert werden sollte, dies ist bisher glücklicherweise auch gelungen. Natürlich ist die Politik gegenüber dem Bürger bei den Lockerungen von Beschränkungen immer wieder begründungspflichtig, warum etwas noch nicht aufgehoben wird und warum etwas gelockert werden kann. Auf diesem Wege muss man mit Blick auf das Grundgesetz und der Sicherheit aller Bürger, natürlich auch immer wieder die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen gegeneinander abwägen. Man kann froh sein, dass die derzeitige Infektionslage es ermöglicht, schon viele Dinge wieder zu erlauben und möglich zu machen, die einige Wochen eingeschränkt gewesen waren.“

Herr Heit, glauben Sie, dass die Kinderrechte genug Berücksichtigung im Grundgesetz finden?
Josip Heit: „Nun, es besteht die Gefahr, dass ein beträchtlicher Teil der Kinder in Deutschland weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt und abgehängt wird, was eine Aufnahme der Grundrechte von Kindern in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verhindern würde. Gerade in Zeiten der Covid-19-Pandemie brauchen Kinder jetzt ein klares Signal, dass ihre Interessen und Bedürfnisse ernst genommen werden. Im November 2019 wurde ein Vorschlag erarbeitet, welcher jedoch nach meiner Meinung, bezüglich der Beteiligungs- und Mitspracherechte der Kinder hinter den völkerrechtlichen Staatenverpflichtungen aus Artikel 12 der UNO-Kinderrechtskonvention geringfügig zurückbleibt.

Darin hatten sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen vor 30 Jahren verpflichtet, Kindern bestimmte grundlegende Rechte zu garantieren. Die Staaten sagen darin außerdem zu, dass das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, vorrangig zu berücksichtigen ist. In Deutschland ist das – nicht nur nach Ansicht von Kinderschutzverbänden – bisher rechtlich nicht ausreichend umgesetzt, obwohl die Regierung die Konvention ratifiziert hat, da gute jedoch ist, man kann es der Bundesregierung verdanken, dass alle Kinder in Deutschland, in einem sicheren Land leben und die Regierung sehr viel für das Kindeswohl tut, darauf können wir stolz sein und dürfen den Vätern des Grundgesetzes danken!“
Josip Heit

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