Gruppenanfragen bringen Steuerhinterzieher mit Konto in Österreich in Bedrängnis – Selbstanzeige alternativlos
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige/gruppenanfrage.html Österreich hat vor ca. einem Jahr das Amtshilfe-Durchführungsgesetz beschlossen. Deutsche Steuerfahnder können dadurch Gruppenanfragen an die Banken richten. Die Selbstanzeige bleibt alternativlos.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit dem Amtshilfe-Durchführungsgesetz wurde das Bankgeheimnis in Österreich am 1. Juli 2014 erheblich gelockert. Das Gesetz eröffnet deutschen Steuerfahndern die Möglichkeit, sog. Gruppenanfragen an die österreichischen Banken zu stellen. Sie erhalten dann Einsicht in die Konten, die deutsche Bürger in Österreich haben.
Das bedeutet, dass die deutsche Steuerfahndung nicht in einem konkreten Verdachtsfall gegen eine bestimmte Person wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Vielmehr stellt sie eine Anfrage, die gleich auf einen größeren Personenkreis mit bestimmten Verdachtsmomenten zutrifft. Auf diese Weise können gleich etliche deutsche Bürger mit einem Auslandskonto in Österreich ins Visier der Steuerfahndung geraten und ihr ggfs. auch ins Netz gehen. Besonders brisant ist aber, dass die Gruppenanfrage rückwirkend bis zum 1. Januar 2011 gestellt werden kann. Dadurch können selbst Steuerhinterzieher noch erwischt werden, die ihr Konto in der Zwischenzeit längst aufgelöst haben. Erschwerend kommt hinzu, dass die Banken ihre Kunden auch nicht über die Anfrage informieren müssen.
Wer unversteuerte Kapitaleinkünfte auf einem Konto in Österreich deponiert hat oder hatte, läuft also große Gefahr, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird und eine Strafverfolgung eingeleitet wird. Um dem zu entgehen, können Betroffene nur noch eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung stellen. Dies ist aber nur möglich, wenn die Tat noch nicht entdeckt wurde. Eile ist geboten.
Auch wenn die Zeit drängt, sollte eine Selbstanzeige nicht als „Schnellschuss“ verfasst werden. Denn nur wenn sie vollständig und fehlerfrei ist, kann sie auch zur Straffreiheit führen. Sie muss also gründlich vorbereitet werden. Für den Laien sind die hohen Anforderungen an die Selbstanzeige kaum zu erfüllen. Wer sie dennoch im Alleingang oder mit Musterformularen verfasst, riskiert, dass die Selbstanzeige fehlschlägt. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können die Selbstanzeige detailliert verfassen und dafür sorgen, dass sie strafbefreiend wirkt.
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