Fallstricke bei Lebensversicherungsfonds
Lebensversicherungen gelten hierzulande als sichere Wertanlage. Anders bei britischen Lebensversicherungen, die Hauptbestandteil des Fonds #ProRendita 4 sind. Sie investieren zu einem weitaus höheren Anteil als es bei deutschen Lebensversicherungen zulässig ist, in Aktien. Es gibt keine Garantieverzinsung und sogar die jährlichen Überschussbeteiligungen werden bei einem vorzeitigen Verkauf der Lebensversicherung gestrichen. Hierüber klärte die #Commerzbank ihre Kunden häufig nicht auf. Sie stellte vielmehr die zu erwartende Rendite von rund 120 % über die gesamte Laufzeit in den Vordergrund. Gleichzeitig wurde die vermeintliche Sicherheit von Lebensversicherungen betont. Argumente, die arglose Senioren überzeugen, denn diese haben meist vollstes Vertrauen in ihren Bankberater. So auch im Fall des Rentners Martin H. aus Essen: „Die Bankberaterin hob besonders die Rendite von 8 % hervor, die eine jährliche Steigerung haben sollte. Die Laufzeit von 15 Jahren und das hohe Risiko wurden nicht erwähnt.“
Die Provision in der Beratung
Der auf Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwalt Dr. Ernst Hoffmann hat für seinen Essener Mandanten Schadensersatzforderungen gegen die Commerzbank erhoben. „Eine derart riskante Anlage passt nicht zu einem 82-Jährigen, der mit einer Rente von weniger als 2.000 Euro auskommen und davon noch eine Mietwohnung bezahlen muss. Rentner brauchen im Alter einen Notgroschen, auf den sie jederzeit zurückgreifen können. Der Kapitalerhalt hat hier eindeutig Priorität.“ Seiner Ansicht nach stand bei der Vermittlung die vergleichsweise hohe Provision von 11 % im Vordergrund, nicht aber die Eignung der Anlage für den Kunden.
Schlupfloch in der Gesetzgebung
Seit Emission der zur ERGO-Gruppe gehörenden Lebensversicherungsfonds ProRendita1, ProRendita 2, ProRendita 3, ProRendita 4 und ProRendita 5 ab 2004 wurden rund 2,9 Mrd. Euro hierin investiert. Alle fünf Fonds sind hoch riskant und keiner hat auch nur annähernd die Prognosen erfüllt. Rechtsanwalt Dr. Ernst Hoffmann sieht hier auch den Gesetzgeber in der Pflicht. „Die Rechtsprechung erlaubt den Fondsgesellschaften, ihren Renditeprognosen optimistische Erwartungen zugrunde zu legen. Das nutzen die Fondsgesellschaften in ihren Verkaufsprospekten voll aus. Jahre später lässt sich nur schwer beweisen, dass die Annahmen unvertretbar waren. Der Gesetzgeber müsste klar vorschreiben, dass nach den Grundsätzen eines vorsichtigen Kaufmanns zu kalkulieren ist.“
Finanzberater in der Pflicht
Nachholbedarf sieht Rechtsanwalt Dr. Hoffmann auch in der Beratung. „Den meisten Anleger ist nicht klar, in welches Rechtskonstrukt sie ihr Geld investieren. Sie beteiligen sich, wie im Fall der ProRendita 1-5, an einer Kommanditgesellschaft ohne jede Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsführung und tragen das volle wirtschaftliche Risiko bis hin zur Rückzahlung der Ausschüttungen. In seltenen Fällen kann sogar eine Nachschusspflicht bestehen. Die Initiatoren hingegen beteiligen sich selbst meist nur mit 1.000 Euro, sichern sich aber den vollen Einfluss auf die Gesellschaft. Das muss der Anleger wissen.“
Der Hamburger Rechtsanwalt und Kapitalanlagerechtsexperte Dr. Ernst Hoffmann ist bereits gegen zahlreiche Größen der Finanzbranche erfolgreich ins Feld gezogen. Die Kanzlei Dr. Hoffmann mit Standorten in Hamburg und Bargteheide (Kreis Stormarn), ist spezialisiert auf Finanzanlagen, u. a. offene und geschlossene Fonds, Zertifikate, Immobilien und Genussrechte. Kontaktaufnahme gerne telefonisch unter 040-6094 2493 bzw. 04532-289 9109 oder über die Website www.kapitalanlagerecht-anwalt.de.
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