11.02.2016 – Nachdem die German Pellets GmbH Insolvenz beantragt hatte, setzte das Insolvenzgericht Schwerin Frau Rechtsanwältin Schmudde von der Kanzlei White & Case als vorläufige Insolvenzverwalterin ein. Damit scheiterte zunächst der Insolvenzantrag in Eigenverwaltung von Frank Günther (One Square Advisors). Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Rostock.
Insolvenz mit Ansage
Es ist eine angekündigte Pleite: Die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte hatte bereits am 26.01.2016 darauf hingewiesen, dass bei German Pellets der Ofen ausgeht. Als dann die für den 10.02.2016 geplante Anleihegläubigerversammlung abgesagt wurde, war Schlimmstes zu befürchten. Und so kam es dann auch. Das Amtsgericht Schwerin hat am 10.02.2016 nach dem Insolvenzantrag der German Pellets GmbH Frau Rechtsanwältin Schmudde von der Kanzlei White & Case zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestimmt.
Insolvenzantrag in Eigenverwaltung scheitert
Am 10.02.2016 hatte German Pellets bekannt gegeben, dass eine Sanierung in Eigenverwaltung geplant wäre und Frank Günther (One Square Advisors) die „grundlegende Restrukturierung“ übernehmen würde. Offensichtlich ist, dass das Insolvenzgericht diesen Plan und damit die Eigenverwaltung ablehnte. Wichtigste Aufgabe der vorläufigen Insolvenzverwaltung dürfte daher die Überprüfung sein, ob German Pellets überhaupt sanierungsfähig ist.
Chaotische Zustände
Da es bei German Pellets zuletzt eher chaotisch zuging, ist die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens durchaus fraglich. Auch in Anbetracht der dramatischen Kursverluste in letzter Zeit scheinen die Anleger ihr Vertrauen verloren zu haben. Erschwerend kommt jetzt auch noch hinzu, dass nach Angaben der Zeitschrift „Handelsblatt“ die Staatsanwaltschaft Rostock strafrechtlich ermittelt. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen könnten aber nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Steinhübel Ansatzunkte für Schadensersatzansprüche der Anleger ergeben.
Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte bündelt die Interessen der Anleger
Geschädigte Anleger von German Pellets sollten jetzt einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beauftragen. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte bündelt die Interessen der Betroffenen, um ggf. ein KapMuG-Sammelverfahren einzuleiten. Die Kanzlei wird ihre Mandanten nicht nur auf den anstehenden Gläubigerversammlungen vollumfänglich vertreten, sondern darüber hinaus Schadensersatzansprüche in alle Richtungen prüfen.
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. \“Schrottimmobilien\“ und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel ist durch seine Promotion ausgewiesener Mittelstandsfinanzierungsexperte. Er vertritt seit vielen Jahren Anleihegläubiger von Unternehmen in der Krise. Als gemeinsamer Vertreter nimmt er z.B. die Interessen von Anleihegläubigern bei der Future Business KGaA wahr. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\“FOCUS\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\“Capital\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
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