Es fängt an wie immer: Nicht der Bundestag entscheidet, sondern ein Gerichtssaal. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein kassiert die Freigabe des Kraftfahrtbundesamtes für ein VW-Update – zwei unzulässige Abschalteinrichtungen, Auftrag an die Behörde: VW zu Abhilfe zwingen. Ein Einzelfall? Offiziell: ja. Realistisch: Nein – die Logik des Urteils zielt auf Millionen Fahrzeuge mit Euro 5 bis 6c. Politik im Talar, bezahlt von Ihnen.
Volkswagen kontert: nicht rechtskräftig, man ziehe nach Leipzig vor das Bundesverwaltungsgericht. Der Konzern verweist auf Motorschutz – das Thermofenster soll Schäden und Unfälle verhindern. Der EuGH lässt solche Eingriffe nur zu, wenn sie wirklich alternativlos sind und nicht „den überwiegenden Teil des Jahres“ wirken. Genau da setzt das Urteil an.
Die „Deutsche Umwelthilfe“ (DUH), die dieses Urteil mit ihrer Klage ausgelöst hat, ist kein neutraler Umweltverein, sondern ein Geschäftsmodell. Abmahnungen gegen kleine Betriebe, Klagen gegen Konzerne, Spenden von Autokonzernen – jahrelang sogar von Toyota, bis der Konzern 2019 den Geldhahn zudrehte. Sie lebt von Prozessen, Abmahnungen und staatlich abgesicherter Deutungshoheit. Der Bundesgerichtshof segnete das 2019 ausdrücklich ab. Legal? Leider ja. Moralisch fragwürdig? Eindeutig.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung nannte die DUH schon 2017 „einen von Abmahnungen lebenden Interessenverein“. Handwerkskammern berichteten von serienweisen Abmahnungen gegen Kfz-Betriebe und Händler, weil sie Energiekennzeichnungen angeblich falsch angegeben hatten. Selbst Gerichte sprachen von Rechtsmissbrauch – nur der BGH stellte sich 2019 schützend vor das Modell.
Und die Finanzstruktur zeigt, wie absurd die Konstruktion ist: 38 Prozent der Einnahmen stammen aus Projektzuschüssen – etwa zur Hälfte von staatlichen Stellen, zur Hälfte von privaten Stiftungen. Weitere 30 Prozent kommen aus Abmahnungen im Verbraucherschutz. 17 Prozent stammen aus Spenden, lange Zeit auch von Toyota. Der Rest aus Sponsorengeldern, Patenbeiträgen und Zuweisungen von Justizbehörden. Das bedeutet: Die DUH kassiert sowohl von der Wirtschaft als auch vom Staat – und verklagt dann beide.
Hinzu kommen Industriekooperationen: Im Dieselpartikelfilter-Streit ließ sich die DUH 2005 über 100.000 Euro von Filterherstellern zahlen. Später verlieh sie gemeinsam mit dem Umweltbundesamt das Gütesiegel „Blauer Engel“ – an genau jene Hersteller. Ein Musterbeispiel für das Spiel zwischen Moralpredigt und Geschäftsmodell.
Politisch fiel die Tarnung längst: Armin Laschet nannte die DUH 2018 „einen klassischen Abmahnverein, finanziert von einem ausländischen Autokonzern, der die deutsche Autoindustrie schwächen will“. Und tatsächlich: Hinter der DUH steht die Londoner NGO ClientEarth, finanziert von internationalen Stiftungen wie der Children’s Investment Fund Foundation des Milliardärs Chris Hohn. Mit anderen Worten: Eine deutsche NGO mit öffentlichen Zuschüssen, die internationale Gelder einsammelt, agiert als Hebel gegen die deutsche Automobilindustrie – und Millionen Autofahrer sind die Geiseln.
Aus diesen Kampagnen wuchsen Fahrverbote, jetzt droht die nächste Eskalation: die DUH fordert offen die Stilllegung von 7,8 Millionen Diesel-Fahrzeugen – ein flächendeckendes Fahrverbot durch die Hintertür. „Nachrüstung“ nennt man das in den Pressemitteilungen. Ein hübsches Wort für eine Technik, die bei älteren Modellen gar nicht existiert.
Was droht jetzt genau?
Wer einen Euro-5- bis Euro-6c-Diesel fährt, kann ins Fadenkreuz geraten. Die DUH fabuliert bereits von 7,8 Millionen betroffenen Autos. Hardware-Lösungen? Kaum skalierbar, oft technisch unsinnig, mit Nebenwirkungen bei Haltbarkeit und Verbrauch. Aber das Wort „Stilllegung“ wirkt – auf dem Konto der Angst.
Wer treibt die Prozesse?
Ein Verein, der sich als „Verbraucherschützer“ inszeniert, in Wahrheit aber wie eine juristische Abrissbirne agiert. Klageserien, Kampagnen gegen Unternehmen, Abmahnungen bis hinunter zum Dorfhändler, dazu PR-Fälle gegen „Greenwashing“, die ganze Industrien öffentlich an den Pranger stellen. Sogar Beugehaftanträge gegen Politiker wie Markus Söder oder Kabinettsmitglieder in Baden-Württemberg stellte die DUH – um Fahrverbote durchzusetzen. Moral als Berufsbild, Klage als Werkzeug, Macht als Dividende.
Skandalös ist nicht nur das neue Urteil an sich – skandalös ist, dass hier eine NGO faktisch Industrie-, Verkehrs- und Eigentumspolitik schreibt. Fall für Fall, Stadt für Stadt, Motor für Motor. Kein Mandat, keine Wahl, aber maximale Wirkung. Und der Staat? Versteckt sich hinter Paragrafen, bis die Abschleppwagen kommen.
Am Ende bleibt eine Pointe ohne Humor: Die DUH verkauft ihren Sieg vor Gericht als Sieg für „saubere Luft“, die Politik spart sich Entscheidungen, und Millionen Bürger zahlen mit Wertverlust, Nutzungsverboten – oder gleich ganz mit dem Auto, das sie zum Arbeiten brauchen. Sauber? Nur die Fassade. Dahinter ein Geschäftsmodell: Moral gegen Geld. Viel Geld.
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